Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz " Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
12.12.18, 10:21
Aktualisiert
12.12.18, 10:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz "
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz "
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. Dezember 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 22.11.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13.1 Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schloßplatz " Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Vorlagen-Nr.339/2018) StV Esser-Faber sieht ein Problem in der Größe des Gebäudes. Sie merkt an, dass es sein könnte, dass durch das große Gebäude der Charakter des Schlossplatzes verändert wird. BG Schulz erwidert, dass die Verwaltung nichts an der Größe ändern könne, sondern lediglich der Bauherr. Er erläutert, wie der Entwurf durch einen Wettbewerb der Stadtwerke entstanden ist. Ergänzend teilt er mit, dass ein wichtiger Aspekt in dem Gebäudekomplex eine öffentliche Toilette sei, die dort untergebracht würde. Er regt an, dass diese auch evtl. separat neben dem Gebäude sein könnte. StV Launer-Hill fragt nach, ob der Fahrradparkplatz in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. BG Schulz bestätigt, dass der Fahrradparkplatz in seiner Funktion erhalten bleiben muss, d.h. nicht, dass er an der gleichen Stelle und in derselben Form erhalten bleiben muss. Die Größe muss allerdings bestehen bleiben. StV Gussen ergänzt, dass die Toilettenanlagen ebenerdig und nicht im Keller untergebracht werden sollten. StV Gruben erwähnt das Thema E-Ladestationen. Sie fragt nach, ob dies der Fahrradparkplatz sein soll. BG Schulz erwidert, dass die Boxen für die E-Ladestationen bereits jetzt da sind. AV Frey merkt an, dass diese aber, bis auf eine, nicht mehr zu benutzen sind und in einem sehr heruntergekommenen Zustand sind. Deswegen sollte man über andere Systeme nachdenken. Des weiteren merkt er an, dass dies die Ansprechstelle der Stadtwerke sein soll, gleichzeitig aber auch der Infopoint der Stadt Jülich und auch „Bürgerbürotätigkeiten an Samstagen“ sollen dort ansässig sein. Ebenso sind auch Ladestationen für PKW und Fahrräder geplant. Er rät jedoch ebenfalls davon ab öffentliche Toiletten im Keller anzusiedeln. Zusätzlich spricht er sich für einen bewachten Fahrradparkplatz aus, da immer mehr E-Bike´s angeschafft werden und diese von den Bürgern nicht gerne einfach irgendwo unbeaufsichtigt abgestellt werden. AV Frey fasst abschließend zusammen, dass der Beschluss um folgende Punkte ergänzt wird: - die Toilettenanlage muss ebenerdig und barrierefrei sein, kann aber auch außerhalb des Gebäudes sein - das Bürgerbüro und die Infotheke müssen miteingebracht sein - der Fahrradparkplatz muss erhalten bleiben und bewacht sein - die E-Ladestationen müssen berücksichtigt werden Beschluss: Bei einer Gegenstimme mit den vorher genannten Ergänzungen beschlossen: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 48 " Pavillon Schlossplatz " aufgestellt. Mit diesem B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, am jetzigen Standort des ehem. Kiosks, der die Tourist-Info beherbergt, an der Kölnstraße ein Kundencenter für die Stadtwerke Jülich sowie die Unterbringung der Tourist-Info zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.11.2018 zu entnehmen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 22.11.2018 Seite 2