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Beschlusstext (18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Titz
Größe
52 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
12.12.18, 18:02
Aktualisiert
12.12.18, 18:02
Beschlusstext (18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019)

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Beschluss Titz, den 12.12.2018 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 06.12.2018 Top: Punkt 4. 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensat- 147/2018 zung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019 Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse: 1. 2. Die 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003 wird beschlossen. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,37 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,13 Euro/m².