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Beschlusstext (Vorstellung des Verkehrsgutachtens zur 10. und 11. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik); hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Titz
Größe
56 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
12.12.18, 18:02
Aktualisiert
12.12.18, 18:02
Beschlusstext (Vorstellung des Verkehrsgutachtens zur 10. und 11. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik);
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Beschluss Titz, den 12.12.2018 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 06.12.2018 Top: Punkt Vorstellung des Verkehrsgutachtens zur 10. und 11. Ände- 165/2018 rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln 1. Ergänzu (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik); ng hier: Antrag der CDU-Fraktion Die Vorstellung der verkehrstechnischen Untersuchungen des Ingenieurbüros Geiger & Hamburgier, Essen, zur 10. und 11. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 17, Ortslage Ameln (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik), aus dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde Titz fasst mit einer Nein-Stimme des Gemeindevertreters Detlef Cremer (W.I.R.-Fraktion) die folgenden Beschlüsse: 1. Die Erschließung der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Ameln soll zunächst über die Verlängerung der Straße „Am Weiher“ erfolgen (Variante 3). 2. Die Verwaltung wird gebeten, die Vorzugsvariante 4 (Erschließung durch das Gewerbegebiet in Form der Verlängerung der Straße „Am Weiher“ hindurch mit Anschluss an die L12) im Hinblick auf eine Realisierungsmöglichkeit hinsichtlich z. B. Kosten, Grundstücksfragen, Beteiligung des Landesbetriebes Straßen.NRW, etc., zu eruieren. 3. Ferner wird die Verwaltung gebeten, die zunächst zu errichtenden Erschließungsanlagen der Erweiterungsfläche (vgl. Punkt 1) im Hinblick auf einer möglichen inneren Erschließung bzw. Parzellierung der Fläche mit der Vorhabenträgerin in der Art abzustimmen, dass eine eventuelle spätere Realisierung der Vorzugsvariante 4 möglichst nicht ausgeschlossen wird.