Daten
Kommune
Titz
Größe
56 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
12.12.18, 18:02
Aktualisiert
12.12.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 12.12.2018
aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 06.12.2018
Top:
Punkt
Vorstellung des Verkehrsgutachtens zur 10. und 11. Ände- 165/2018
rung des Bebauungsplanes Titz Nr. 17, Ortslage Ameln
1. Ergänzu
(Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik);
ng
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Die Vorstellung der verkehrstechnischen Untersuchungen des Ingenieurbüros
Geiger & Hamburgier, Essen, zur 10. und 11. Änderung des Bebauungsplan Titz
Nr. 17, Ortslage Ameln (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik), aus dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst mit einer Nein-Stimme des Gemeindevertreters
Detlef Cremer (W.I.R.-Fraktion) die folgenden Beschlüsse:
1. Die Erschließung der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Ameln soll
zunächst über die Verlängerung der Straße „Am Weiher“ erfolgen (Variante 3).
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Vorzugsvariante 4 (Erschließung durch
das Gewerbegebiet in Form der Verlängerung der Straße „Am Weiher“ hindurch mit Anschluss an die L12) im Hinblick auf eine Realisierungsmöglichkeit hinsichtlich z. B. Kosten, Grundstücksfragen, Beteiligung des Landesbetriebes Straßen.NRW, etc., zu eruieren.
3. Ferner wird die Verwaltung gebeten, die zunächst zu errichtenden Erschließungsanlagen der Erweiterungsfläche (vgl. Punkt 1) im Hinblick auf einer
möglichen inneren Erschließung bzw. Parzellierung der Fläche mit der Vorhabenträgerin in der Art abzustimmen, dass eine eventuelle spätere Realisierung der Vorzugsvariante 4 möglichst nicht ausgeschlossen wird.