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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2019 und 2020; hier: Versagen des Benehmens)

Daten

Kommune
Titz
Größe
47 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
12.12.18, 18:02
Aktualisiert
12.12.18, 18:02
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2019 und 2020;
hier: Versagen des Benehmens)

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Beschluss Titz, den 12.12.2018 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 06.12.2018 Top: Punkt 7. Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur 173/2018 Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2019 und 2020; hier: Versagen des Benehmens Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage 2019 und 2020 zu versagen.