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Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
131 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.12.18, 10:00
Aktualisiert
17.12.18, 10:00
Beschlusstext (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Beschluss aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 13: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.6 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, zur Instandsetzung und Neuanstrich des Sockels sowie zur Neugestaltung der Eingangstreppe am Objekt „An der Dreispitz 7“ in Zingsheim bei Gesamtkosten in Höhe von 6.745,21 € einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € aus dem Förderprogramm für Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) im Sanierungsgebiet Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Enthaltung) nein (7 Nein-Stimmen, Rest