Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.12.18, 10:00
Aktualisiert
17.12.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 38:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 1073 /X.L. -
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im
Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %.
2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten
Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019
nachstehende Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm
Frischwasserbezug erhöht.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und
zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja