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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.12.18, 10:00
Aktualisiert
17.12.18, 10:00
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 38: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 1073 /X.L. - Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %. 2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm Frischwasserbezug erhöht. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm 3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja