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Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
14.12.18, 13:02
Aktualisiert
14.12.18, 13:02
Beschlusstext (5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser)

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Inhalt der Datei

Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 11.12.2018 die folgende 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim beschlossen: §1 § 4 Absatz 9 Satz 1 erhält folgende Neufassung: Die Gebühr beträgt jährlich je m3 Schmutzwasser 3,90 €. §2 Diese Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Nettersheim, 11.12.2018 gez. Pracht (Bürgermeister)