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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.12.18, 10:00
Aktualisiert
17.12.18, 10:00
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 44: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage 1074 /X.L. - Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %. 2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf 1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen. 3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 Abstimmungsergebnis: maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde einstimmig ja Grundgebühr pro Monat netto 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € €