Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.12.18, 10:00
Aktualisiert
17.12.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 11.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 57:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 1089 /X.L. -
Bürgermeister Pracht führt aus, dass er in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses in der vergangenen Woche ausgiebig die Eckpunkte des
vorgelegten Haushaltsentwurfs beschrieben habe, so dass er in der heutigen Sitzung
nicht mehr auf einzelne Details eingehen werde. Zusammenfassend könne festgestellt
werden, dass mit dem Haushaltsentwurf erneut eine geordnete Haushaltswirtschaft
dargestellt werden und zudem ein Überschuss mit über 150.000 € erreicht werden
könne, wenn das kommende Haushaltsjahr wie planmäßig verlaufen werde.
In der vergangenen Woche sei er ausführlich auf die positiven Auswirkungen der
Baulandentwicklung in der Gemeinde Nettersheim eingegangen, mit der dem
demografischen Wandel getrotzt werde. So könne er heute verlauten lassen, dass sich
die Geburtenzahl in diesem Jahr in der Gemeinde am heutigen Tag nunmehr bereits
auf 75 Geburten entwickelt habe. Mit der vorgenommenen Baulandentwicklung werde
sich die Einwohnerzahl der Gemeinde, die derzeit bei rd. 7.500 Einwohner liege um rd.
200 bis 250 Einwohner vergrößern. Im Zuge der weiteren Grundstücksvermarktung
werde diese Zahl nochmals um rd. 200 Einwohner hochgehen, so dass dann ein
Einwohnerwert von knapp unter 8.000 Einwohner erreicht werden könne. Die
vorhandene Infrastruktur der Gemeinde lasse eine solche Entwicklung zu. Vor diesem
Hintergrund könne von einer positiven und gesunden Entwicklung der Gemeinde
ausgegangen werden.
Im vorgelegten Haushaltsentwurf – so der Bürgermeister weiter – sei im Rahmen des
dargestellten Saldos aus der Investitionstätigkeit ein Kreditaufnahmerahmen von rd.
750.000 € dargestellt. Hierin enthalten sei die für die Inanspruchnahme des
Kreditvolumens aus dem Förderkontingent „Gute Schule 2020“ erforderliche
Investitionskreditermächtigung, die in jedem Fall in Anspruch genommen werde. Die
darüberhinausgehende Ermächtigung werde allerdings nur im tatsächlichen Bedarfsfall
beansprucht. Er sei optimistisch, dass dies entsprechend der absehbaren
Grundstückserlöse aus den Neubaugebieten nicht der Fall sein werde. Auf der
Grundlage der bisherigen Beschlusslage und den bereits erkennbaren weiteren
Grundstücksverkäufen sei derzeit davon auszugehen, dass bezogen auf 2018 und
2019 insgesamt 3 – 4 Mio. € an liquiden Mitteln hierüber generiert würden. Dies
werde die Gemeinde in die Lage versetzen, den Umfang an Kassenkrediten abzubauen
und aller Wahrscheinlichkeit nach keine neuen, langfristigen Darlehen aufnehmen zu
müssen. Er sei deshalb der Überzeugung, dass im Zuge des tatsächlichen
Haushaltsverlaufs in 2019 mit einem positiven Saldo in der Finanzrechnung geendet
werden könne. Im vorgelegten Entwurf seien unter dem Grundsatz des
Vorsichtsprinzips Grundstückserlöse in Höhe von 2.000.000 € angesetzt worden,
wobei – wie zuvor beschrieben – mit einem erheblich höheren tatsächlichen Erlös
gerechnet werden könne.
In Anbetracht der nach wie vor ungebremsten Nachfrage nach Bauland in der
Gemeinde Nettersheim dürften die hieraus erwachsenden Chancen nicht ungenutzt
gelassen werden und die Gemeinde damit weiterhin bestrebt sein, dass diese
Nachfrage auch gedeckt werden könne. Diesbezüglich sollten auch Bürgerinnen und
Bürger, die im Privatbesitz von Baulandflächen seien, dazu animiert werden, diese
Flächen an junge Familien zu veräußern. Zudem sollten, um diese Entwicklung selbst
aktiv steuern zu können, durch die Gemeinde selbst weitere Baulandflächen erworben
werden. Hierfür sei auch die Unterstützung des Rates erforderlich, der diesbezüglich
auf in Frage kommende Eigentümer positiv Einfluss nehmen sollte. Da auch bei
Privaten ein großes Interesse an Waldbesitz bestehe, sollte die Gemeinde als
Verhandlungsbasis auch Flächentäusche von Waldflächen gegen mögliches Bauland in
Erwägung ziehen.
Auf spätere diesbezügliche Nachfrage des UNA-Fraktionsvorsitzenden Hilger bestätigt
der Bürgermeister, dass es sich hier nur um die Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich
kleinerer Waldflächen handele.
Der Bürgermeister führt aus, dass er in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses auch eingehend auf die Personalkostenentwicklung eingegangen
sei. Ergänzend hierzu stellt er die Altersstruktur in der Verwaltung der Gemeinde dar,
wobei man mit 11 Mitarbeitern in der Altersstruktur bis 30 Jahre, 10 Mitarbeitern
zwischen 30 – 39 Jahren, 21 Mitarbeitern zwischen 40-49 Jahren, 15 zwischen 50-59
und 8 Mitarbeitern über 60 Jahren gut aufgestellt in die Zukunft gehen könne.
Allerdings sei es zunehmend schwer, junge Kräfte beruflich hier in der Region zu
binden und vom großstädtischen Fieber abzubringen.
Im Bereich der Erzieherinnen liege die Altersstruktur in der Altersgruppe bis 30 Jahre
bei 13 Mitarbeitern, in der Altersgruppe von 30-39 Jahre bei 6 Mitarbeitern, von 40-49
Jahren bei 8 Mitarbeitern, zwischen 50-59 Jahren bei 5 Mitarbeitern und einer Kraft
über 60 Jahren.
Zum Abschluss erklärt der Bürgermeister, dass es sicher sei, dass die im
Haushaltsentwurf dargestellten umfangreichen Förderungen auch tatsächlich generiert
werden könnten.
Abschließend richtet er seinen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung,
die diesen Entwurf mit erarbeitet hätten und an die Kolleginnen und Kollegen am
Ratstisch, die diesen und die darin dargestellte Entwicklung mittrügen und
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 11.12.2018
Seite 2
unterstützten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer legt dar, dass seine Fraktion keine inhaltlichen
Einwendungen gegen den Planentwurf habe, dass sie jedoch in der erst am
07.12.2018 erfolgten Hinweisbekanntmachung im Gemeindeblatt auf die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs einen Verfahrensfehler sähen. Die ab 23.11.2018 erfolgte
Bekanntmachung dieser Auslegung auf der Internetseite der Gemeinde habe
vermutlich nicht alle Bürger erreicht.
Der Bürgermeister erwidert hierzu, dass er den gesetzlichen Vorgaben genüge getan
sieht. Mit der gewählten Vorgehensweise seien alle Bürgerinnen und Bürger erreicht
worden. Außerdem sei bei einem mit einem Überschuss abschließenden Haushalt wohl
eher nicht mit Einwendungen zu rechnen, zumal seit Bestehen der Gemeinde noch nie
ein Bürger den Haushaltsentwurf eigesehen, geschweige denn Einwendungen erhoben
habe.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger führt aus, dass der Plan umfänglich in der
vorangegangenen Woche besprochen worden sei, so dass in der heutigen Sitzung auf
eine weitere Diskussion verzichtet werde. Seine Fraktion werde den Entwurf
vollumfänglich mittragen.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2019
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 11.12.2018
Seite 3