Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
888 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
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NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
20:05 Uhr
Am Dienstag, 04.12.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Falkenberg, Herbert
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl vertritt Kurth, Guido
Rosenbaum, Burkhard
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Forstamtsrat
Gemeindeoberinspektorin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirtin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Pauls Marion
zeitw.
Lambertz, Ernst
Pönsgen, Birgit
Schell, Hans-Peter
Berbuir, Jens
Mießeler, Uschi
Schell, Marco
Schreiber, René
Zalfen, Julia
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
Presse
2 – zeitw.
1 – zeitw.
Entschuldigt fehlt das Ausschussmitglied Guido Kurth.
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 - 3):
ABSETZUNG
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3:
Beschaffung einer Telefonanlage für das Rathaus
- Vorlage 1085 /X.L. – (doppelt vorhanden)
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 10.1:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
- Vorlage 1050 /X.L. Z.1 -
Punkt 56:
Pflege für Jung und Alt in Marmagen;
Städtebauliches Konzept
- Vorlage 1094 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3:
Ersatzbeschaffung eines Abfallfahrzeuges
- Vorlage 1061 /X.L. Z.1 -
Punkt 4.1:
Vertragsangelegenheiten:
hier: Entgeltliche Jagderlaubnisscheine
- Vorlage 995 /X.L. Z.2 -
Punkt 4.2:
Vertragsangelegenheit
hier: Vermittlungsvertrag zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
für die Löschgruppe Frohngau
- Vorlage 1057 /X.L. Z.1 -
Punkt 5.3:
Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Punkt 5.3.17:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 503
- Vorlage 864 /X.L. Z.58 -
Punkt 5.3.18:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 427
- Vorlage 864 /X.L. Z.59 -
Punkt 5.3.19:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 432
- Vorlage 864 /X.L. Z.60 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 2
Punkt 5.3.20:
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 119
- Vorlage 864 /X.L. Z.61 -
Punkt 5.3.21:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 506 und 507
- Vorlage 864 /X.L. Z.62 -
Punkt 5.3.22:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 477
- Vorlage 864 /X.L. Z.63 -
Punkt 5.3.23:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 505
- Vorlage 864 /X.L. Z.64 -
Punkt 5.4:
Grundstücksangelegenheit
hier: Ankauf des Gebäudes Kölner Straße 11 in Marmagen
- Vorlage 1095 /X.L. -
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Seite
Punkt
1:
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald
- Vorlage 991 /X.L. Z.1 -
11
Punkt
2:
1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim
11
- Vorlage 1028 /X.L. Punkt
3:
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto
12
- Vorlage 1033 /X.L. Punkt
4:
Ausweisung von forstlichen Rettungspunkten
12
- Vorlage 1034 /X.L. Punkt
5:
Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest
13
- Vorlage 1035 /X.L. Punkt
6:
Holzvermarktung
13
- Vorlage 1036 /X.L. Punkt
7:
Erlass des Forstwirtschaftsplans 2019
13
- Vorlage 1031 /X.L. Punkt
8:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.5 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
14
Seite 3
Punkt
9:
Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde
15
- Vorlage 1058 /X.L. Punkt 10:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
15
- Vorlage 1050 /X.L. und Z.1 Punkt 11:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
hier: Beschaffung eines MLF für die Löschgruppe Frohngau
16
- Vorlage 1049 /X.L. Punkt 12:
Masterplan Nettersheim
hier: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.3 -
16
Punkt 13:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm)
17
- Vorlage 764 /X.L. Z.6 Punkt 14:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier: Einzelantrag 2019
17
- Vorlage 1046 /X.L. Punkt 15:
Heimatförderung NRW
hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel
18
- Vorlage 1047 /X.L. Punkt 16:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2019
18
- Vorlage 1044 /X.L. Punkt 17:
Änderung Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim
19
- Vorlage 1056 /X.L. Punkt 18:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
Bahnübergang Grafschaftsgasse
- Vorlage 1051 /X.L. -
19
Punkt 19:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
hier: Sachstandsbericht
20
- Vorlage 806 /X.L. Z.1 Punkt 20:
Ehemalige Trafostationen in Frohngau und Tondorf
20
- Vorlage 1041 /X.L. Punkt 21:
Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof
21
- Vorlage 1045 /X.L. Punkt 22:
Optimierung Fuhrpark Bauhof
21
- Vorlage 1060 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 4
Punkt 23:
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
21
- Vorlage 1048 /X.L. Punkt 24:
Winterdienst in der Gemeinde Nettersheim
hier: Räum- und Streudienstplanung
22
- Vorlage 1059 /X.L. Punkt 25:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 1052 /X.L. -
22
Punkt 26:
Gute Schule 2020
hier: Sachstandsbericht
23
- Vorlage 1054 /X.L. Punkt 27:
Medienkonzept Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
23
- Vorlage 595 /X.L. Z.2 Punkt 28:
Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde
Nettersheim
hier: Offene Ganztagsschule
23
- Vorlage 912 /X.L. Z.1 Punkt 29:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2019/20
- Vorlage 1055 /X.L. -
23
Punkt 30:
Offene Jugendarbeit
24
- Vorlage 1042 /X.L. Punkt 31:
Leseförderung und musikalische Bildung in Kindergärten
24
- Vorlage 1026 /X.L. Punkt 32:
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
hier: Sachstandsbericht
24
- Vorlage 894 /X.L. Z.1 Punkt 33:
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen
25
- Vorlage 1066 /X.L. Punkt 34:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
25
- Vorlage 1065 /X.L. Punkt 35:
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 1077 /X.L. -
26
Punkt 36:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2018
26
- Vorlage 1009 /X.L. Punkt 37:
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 1070 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
26
Seite 5
Punkt 38:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser
für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
26
- Vorlage 1073 /X.L. Punkt 39:
Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 22.12.2009
27
- Vorlage 1087 /X.L. Punkt 40:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
27
- Vorlage 1076 /X.L. Punkt 41:
Jahresabschluss 2017 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 1078 /X.L. -
28
Punkt 42:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2018
28
- Vorlage 1023 /X.L. Punkt 43:
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für das Gemeindewasserwerk
28
- Vorlage 1071 /X.L. Punkt 44:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1074 /X.L. -
29
Punkt 45:
Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 1086 /X.L. -
29
Punkt 46:
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 1079 /X.L. -
29
Punkt 47:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
30.09.2018
30
- Vorlage 1024 /X.L. Punkt 48:
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme
30
- Vorlage 1088 /X.L. Punkt 49:
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 1072 /X.L. -
31
Punkt 50:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019
31
- Vorlage 1075 /X.L. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 6
Punkt 51:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.2 -
31
Punkt 52:
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen, Grundschulbetreuung und Familienzentrum
hier: Gemeinsame Fachberatung
- Vorlage 896 /X.L. Z.1 -
32
Punkt 53:
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
32
- Vorlage 1093 /X.L. Punkt 54:
Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den EifelWindpark Blankenheim
- Vorlage 1092 /X.L. -
33
Punkt 55:
Anregungen und Beschwerden gemäß § 7 der Hauptsatzung
der Gemeinde Nettersheim
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 1030 /X.L. -
34
Punkt 56:
Pflege für Jung und Alt in Marmagen;
Städtebauliches Konzept
- Vorlage 1094 /X.L. -
35
Punkt 57:
Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim vom
22.02.2011
- Vorlage 1090 /X.L. -
36
Punkt 58:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für
das Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 1089 /X.L. -
36
Punkt 59:
Mitteilungen und Informationen
42
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt
1:
Stundungsangelegenheiten
Seite
43
- Vorlage 1043 /X.L. Punkt
2:
Niederschlagung von Forderungen
43
- Vorlage 1084 /X.L. Punkt
3:
Ersatzbeschaffung eines Abfallfahrzeuges
44
- Vorlage 1061 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 7
Punkt
4:
Vertragsangelegenheiten
44
4.1
44
Entgeltliche Jagderlaubnisscheine
- Vorlage 995 /X.L. Z.1 und Z.2 -
4.2
Vermittlungsvertrag zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
für die Löschgruppe Frohngau
45
- Vorlage 1057 /X.L. und Z.1 4.2.1
Vermittlungsvertrag zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Frohngau
45
- Vorlage 1057 /X.L. Z.1 4.3
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018)
hier: Weiterleitungsvertrag
46
- Vorlage 1022 /X.L. Z.1 4.4
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Fachberatung mit den Kommunen Dahlem, Kall
und Zülpich
- Vorlage 1053 /X.L. -
46
4.5
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Pachtvertrag zur Einrichtung von Kindergartengruppen im Schulgebäude Nettersheim
47
- Vorlage 985 /X.L. Z.1 Punkt
5:
Grundstücksangelegenheiten
47
5.1
Verkauf von Teilflächen im Bereich Rosenthalstraße
und Klosterstraße in Nettersheim
- Vorlage 837 /X.L. Z.2 -
47
5.2
Veräußerung einer Teilfläche Gewerbegebiet
Zingsheim-Süd, Flur 14 Nr. 201
- Vorlage 1062 /X.L. -
49
5.3
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
49
5.3.1
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 121
49
- Vorlage 864 /X.L. Z.42 5.3.2
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 118
49
- Vorlage 864 /X.L. Z.43 5.3.3
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 402
50
- Vorlage 864 /X.L. Z.44 5.3.4
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 405
50
- Vorlage 864 /X.L. Z.45 5.3.5
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 410
50
- Vorlage 864 /X.L. Z.46 und 1081 /X.L. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 8
5.3.6
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 414
51
- Vorlage 864 /X.L. Z.47 5.3.7
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 444
51
- Vorlage 864 /X.L. Z.48 5.3.8
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 479
51
- Vorlage 864 /X.L. Z.49 5.3.9
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 493
51
- Vorlage 864 /X.L. Z.50 5.3.10
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 407
52
- Vorlage 864 /X.L. Z.51 5.3.11
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 463
52
- Vorlage 864 /X.L. Z.52 5.3.12
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 466
52
- Vorlage 864 /X.L. Z.53 5.3.13
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 417
53
- Vorlage 864 /X.L. Z.54 5.3.14
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 429
53
- Vorlage 864 /X.L. Z.55 5.3.15
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 494
53
- Vorlage 864 /X.L. Z.56 5.3.16
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 416
53
- Vorlage 864 /X.L. Z.57 5.3.17
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 503
54
- Vorlage 864 /X.L. Z.58 5.3.18
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 427
54
- Vorlage 864 /X.L. Z.59 5.3.19
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 432
54
- Vorlage 864 /X.L. Z.60 5.3.20
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 119
55
- Vorlage 864 /X.L. Z.61 5.3.21
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 506 und 507
55
- Vorlage 864 /X.L. Z.62 5.3.22
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 477
55
- Vorlage 864 /X.L. Z.63 5.3.23
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 505
56
- Vorlage 864 /X.L. Z.64 5.4
Ankauf des Gebäudes Kölner Straße 11 in Marmagen
56
- Vorlage 1095 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 9
Punkt
6:
Auftragsvergaben
56
6.1
56
Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 der drei
Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und
Gemeindewasserwerk
- Vorlage 1080 /X.L. -
6.2
Altpapierabnahme 2019
57
- Vorlage 1063 /X.L. 6.3
Sondermüllentsorgung 2019/2020
57
- Vorlage 1064 /X.L. 6.4
Erneuerung Telefonanlage
57
- Vorlage 1091 /X.L. Punkt
7:
Mitteilungen und Informationen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
58
Seite 10
A)
Öffentlicher Teil
Punkt
1:
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald
- Vorlage 991 /X.L. Z.1 -
Ausschussmitglied Heinrichs weist auf die umfangreichen Beratungen zum Thema in
den letzten Sitzungen hin und schlägt für die FDP-Fraktion vor, bei zukünftigen Ersatzpflanzungen gegebenenfalls auf resistentere Baumarten als die Fichte umzusteigen.
Der Bürgermeister verweist auf das Erfordernis eines wirtschaftlichen Forstbetriebes
und die diesbezüglichen umfangreichen Beratungen in den Fachausschüssen hin. Derzeit gebe es weitere Untersuchungen bzgl. einer Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die weitere Entwicklung des Schadensbildes müsse bis Frühjahr abgewartet
werden. Grundsätzlich müsse man sich allerdings darauf einstellen, dass es zukünftig
Veränderungen geben werde.
Beschlussempfehlung:
1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis.
2) Er beschließt, die Landesregierung NRW aufzufordern, kurzfristig die notwendigen Hilfen für den Waldbesitz in NRW bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 1028 /X.L. -
Ausschussmitglied Heinrichs weist darauf hin, dass die Baumschutzsatzung für den
privaten Bereich seiner Meinung nach nicht sinnvoll sei. Er halte es für unangebracht,
den Anliegern auf ihren eigenen Grundstücken Vorschriften zu machen.
Für die CDU-Fraktion erklären die Mitglieder Rosenbaum und Reuter, dass eine Regelung vor dem Hintergrund vieler ortsbildprägender Bäume und im Sinne einer grünen
Landschaft wichtig sei. Ausschussmitglied Geißler ergänzt, dass die Satzung im Jahre
1984 erstmalig beschlossen worden sei, weil häufig Bäume einfach gefällt wurden,
teilweise auch auf gemeindeeigenen Grundstücken.
Ausschussmitglied Hilger verweist auf den zuständigen Fachausschuss und schlägt
vor, dass die FDP zukünftig auch ohne Stimmberechtigung an den Beratungen teilnehmen könne.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 11
Der Bürgermeister bestätigt dies. Grundsätzlich könnten die Ratsmitglieder an allen
Sitzungen teilnehmen. Im Fachausschuss habe man die Thematik ausführlich besprochen.
Ausschussmitglied Mayer führt aus, dass die SPD-Fraktion immer schon ein Problem
mit der Satzung gehabt habe. Jetzt würden Ergänzungen in die Satzung aufgenommen und er hoffe, dass zukünftig alle Bürgerinnen und Bürger mit der Satzung leben
könnten. Er erkundigt sich, wie viele Ordnungsverfahren es bisher gegeben habe. Seiner Meinung nach mache eine Satzung ohne entsprechende Sanktionen keinen Sinn.
Auch dies habe man bereits mehrmals besprochen, erklärt der Bürgermeister. Durch
die Satzung gelinge es meist, mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen, wodurch
häufig auch Bäume erhalten werden könnten.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des
Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim vom 15.03.2005
gemäß der der Vorlage beigefügten Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja, bei 1 Enthaltung
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto
- Vorlage 1033 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1.) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Ausgleichserstattungen / Ökokonto im Zuge der Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege zustimmend zur Kenntnis.
2.) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung darauf hinzuwirken, dem Kreis bestehende Ökopunkte für vorhandene Ersatzgelder anzubieten mit dem Ziel des finanziellen Ausgleiches.
3.) Der Rat beschließt weiter im Rahmen des zu beschließenden Forstwirtschaftsplanes Maßnahmen durchzuführen nach zu erreichender Zusage des Kreises der Refinanzierung mit vorhandenen Ersatzgeldern.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Ausweisung von forstlichen Rettungspunkten
- Vorlage 1034 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 12
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, sich an dem kreisweiten Projekt zur
Einrichtung von forstlichen Rettungspunkten zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, Rettungspunkte zu eruieren und in der Örtlichkeit entsprechend der Vereinbarungen mit dem Kreis Euskirchen auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest
- Vorlage 1035 /X.L. -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob es in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse
zum Vorkommen der Afrikanischen Schweinepest in der Region gebe.
Der Bürgermeister führt aus, dass aktuell nur auf belgischer Seite, ca. 50 – 60
entfernt, Fälle registriert worden seien. Notwendige Informationen und Hinweise
die Schweinepest seien erfolgt. Es bleibe zu hoffen, dass eine Ausbreitung auf die
gion verhindert werden könne, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass die Region
ter Quarantäne gestellt werde.
km
auf
Reun-
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Holzvermarktung
- Vorlage 1036 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Holzmarktlage zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Erlass des Forstwirtschaftsplans 2019
- Vorlage 1031 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Forstwirtschaftsplan 2019 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 13
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.5 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Fachausschuss das Konzept des Investors
ausführlich vorgestellt worden sei. Um nochmals eine weitere Beratung in der Fraktion
zu ermöglichen, sei allerdings eine Abstimmung auf die heutige Sitzung vertagt worden.
Herr Hilger erklärt, dass das Thema in der Fraktion intensiv beraten worden sei und
man das Konzept in Form der in der Vorlage beschriebenen Darstellung befürworte.
Als wichtig erachte man allerdings die vertragliche Sicherstellung einer Zweckbindung.
In der Fraktion sei darauf hingewiesen worden, dass andernorts nachher „Luxusappartements“ entstanden seien. Auch könne man so Spekulantentum ausschließen. Seine
Fraktion schlage daher vor, im Kaufvertrag eine Zweckbindung festzuschreiben und
auch sicherzustellen, dass eine etwaige Nutzungsänderung der Zustimmung der Gemeinde bedürfe.
Der Bürgermeister unterstützt dies und ergänzt, dass, wie auch bei den Grundstücksverkäufen, vertraglich eine Bebauungsverpflichtung und ein entsprechendes Rückkaufsrecht der Gemeinde bei Nichtbebauung aufgenommen werden sollten.
Ausschussmitglied Mayer äußert, dass die Gemeinde bei einem anderen Nutzungszweck allerdings auch keinen Schaden erleiden werde.
Das Grundstück sei allerdings gerade für den jetzt vorgesehenen Zweck ideal, betont
Ausschussmitglied Müllenborn.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Bei einer anderen baulichen Nutzung sei sicherlich
aufgrund der prädestinierten Lage der Grundstücksflächen auch eine anderweitige
Kaufpreisgestaltung vorzunehmen. Es handele sich bei diesem Vorhaben auch ein
Stück weit um eine Investition der Gemeinde in das infrastrukturelle Angebotsspektrum für die ältere Generation.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, zur Realisierung von 2 Seniorenwohngemeinschaften, einer Tagespflege und eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim mit der bisher interessierten Investorengruppe ein Gestaltungskonzept
für die Gesamtbebauung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage die vertraglichen
Vereinbarungen hinsichtlich der endgültigen Rahmenbedingungen zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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Punkt
9:
Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde
- Vorlage 1058 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Zur Ausweisung weiterer Baulandflächen in den Dörfern der Eifelgemeinde
Nettersheim soll angestrebt werden, über die bislang ausgewiesenen Siedlungsbereiche im Regionalplan sowie im Flächennutzungsplan hinaus weitere Baulandreserven zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, Grundstücksverhandlungen
mit Privateigentümern zu führen und die erforderliche landesplanerische Zustimmung einzuholen.
2. Um eine Eignung potentieller Baulandflächen festzustellen, sind gutachterliche
Stellungnahmen in Bezug auf Umweltverträglichkeit einzuholen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 mit 30.000,00 € zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
- Vorlage 1050 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit dem Kreisbrandmeister sowie in einer Brandmeisterdienstbesprechung abgestimmt worden und von allen Seiten bestätigt worden sei. Bis auf die Ergänzung
eines Erreichungsgrades von 80 % habe es lediglich redaktionelle Anpassungen gegeben.
Ausschussmitglied Heinrichs erklärt, dass seines Erachtens der Wasserverband Oleftal
hinsichtlich der Wasserversorgung in Marmagen bestätigen müsse, dass 800 Liter pro
Minute überall verfügbar seien.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass kein Wasserverband eine solche Aussage tätigen werde, zumal diese für die Trinkwasserversorgung zuständig seien. Man habe hinreichend diskutiert, dass aufgrund verschiedener Druckverhältnisse und unterschiedlicher Wasserbevorratungen hier einsatztaktisch Lösungen erarbeitet worden seien. Die
Gemeinde verfüge über drei Löschzüge, die bei größeren Bränden auch gemeinsam
ausrücken würden. Somit seien mehrere Tanklöschfahrzeuge da, die Wasser mitführten.
Ausschussmitglied Reuter ergänzt, dass diese Forderung auch den heutigen technischen Standards entgegenstehe. Zukünftig könne man davon ausgehen, dass die
Fahrzeuge eher noch verstärkt für Wasser sorgen müssten.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 15
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Heinrichs teilt der Bürgermeister mit, dass es
hinsichtlich der Wasserleitungen in der Gemeinde eine Bestandsliste mit den entsprechenden Nutzungszeiten gebe. Notwendige Investitionen seien regelmäßig im Wirtschaftsplan dargestellt. Zuständiger Ausschuss für diese Themen sei allerdings der
Betriebsausschuss.
Zur Frage von Herrn Mayer erklärt der Bürgermeister, dass es bekannterweise in der
Vergangenheit in einem Fall Probleme mit der Wasserversorgung in einem Brandfall
gegeben habe. Man habe diese aber durch Wassergewinnung aus der Erftquelle damals lösen können. An problematischen Stellen fänden vor diesem Hintergrund durch
die jeweiligen Löschgruppen auch regelmäßig Übungen statt.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nettersheim in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja, bei 1 Enthaltung
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
hier: Beschaffung eines MLF für die Löschgruppe Frohngau
- Vorlage 1049 /X.L. -
Auf Nachfrage von Herrn Heinrichs erklärt der Bürgermeister, dass die Wehrleitung im
Verfahren beteiligt sei und selbstverständlich ein Fahrzeug mit größtmöglicher Wasserbevorratung – so wie es die Technik zulasse - gewählt werde.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Löschgruppe Frohngau ein neues mittleres Löschfahrzeug (MLF = Fahrgestell, Aufbau und Beladung) zu beschaffen und dieses umgehend öffentlich auszuschreiben.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushalt 2019ff entsprechend Mittelveranschlagungen vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim
hier: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
- Vorlage 615 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 16
Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen
Zuschuss in Höhe von 1.348,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt Bahnhofstraße 23, Nettersheim, - rückwärtiger Gebäudeteil - bei Gesamtkosten in Höhe
von 2.696,60 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.6 -
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass seines Wissens mittlerweile der Sockel des
Gebäudes verputzt worden sei, so dass die Maßnahme wohl nicht mehr zustimmungsfähig sei.
Der Bürgermeister schlägt vor, auf eine Abstimmung zu verzichten, um nochmals eine
Überprüfung vor Ort vorzunehmen. Er könne im Moment keine Aussage treffen, ob
schon Maßnahmen durchgeführt worden seien.
Die Ausschussmitglieder Pospig und Müllenborn weisen darauf hin, dass der Ausschuss
trotzdem heute entscheiden könne, ob ein Zuschuss gewährt werden solle oder nicht.
Nach kurzer Diskussion lässt der Bürgermeister auf Antrag von Ausschussmitglied
Poth abstimmen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, zur Instandsetzung und Neuanstrich des Sockels sowie
zur Neugestaltung der Eingangstreppe am Objekt „An der Dreispitz 7“ in Zingsheim
bei Gesamtkosten in Höhe von 6.745,21 € einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € aus
dem Förderprogramm für Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) im Sanierungsgebiet Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
mehrheitlich nein (5 Nein-Stimmen,
Stimme, Rest Enthaltung)
1
Ja-
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier: Einzelantrag 2019
- Vorlage 1046 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Interkommunalen EntwicklungskonzepNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 17
tes Blankenheim-Nettersheim (Städtebauförderung) für die nachstehend aufgeführten
Maßnahmen einen Einzelantrag für das Programmjahr 2019 zu stellen.
Generationenplatz Zingsheim (2. Bauabschnitt)
Sanierung,
Modernisierung
und
Weiterentwicklung
Nettersheim – Schulstandort Zingsheim
Sanierung,
Modernisierung
und
Weiterentwicklung
Nettersheim – Schulstandort Marmagen
Aufwertung Umfeld Sportplatz Marmagen
Grundschulverbund
Grundschulverbund
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2019 ff. zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Heimatförderung NRW
hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel
- Vorlage 1047 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für die Realisierung eines Geologischen Landschaftsparks
und eines Klosterpfades Kalkeifel Förderanträge im Rahmen der Heimatförderung
NRW (Heimatzeugnis) vorzubereiten.
Die hierfür notwendigen Planungsaufträge sind auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind zudem entsprechende Mittel im Haushalt
2019ff zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2019
- Vorlage 1044 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehauses
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen einschließlich Koster Nettersheim fortzuführen. Gleichzeitig
wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits
in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 18
Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen
sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten.
Zur weiteren Stärkung und Entwicklung ist im Rahmen „Förderung der Bildung für
nachhaltige Entwicklung (BNE) im Naturzentrum Eifel“ eine Anschlussförderung für
eine vom Umweltministerium des Landes NRW finanzierte Stelle (80%) im Förderzeitraum 2019/2020 anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Änderung Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim
- Vorlage 1056 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Geißler erklärt der Bürgermeister, dass die Änderung des Straßennamens ab der Stelle gelte, wo die Straßensperrung durch Steine
erfolgt sei.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, den Beschluss des Rates vom 04.07.2017 – Punkt 18: Straßenbenennung Baugebiet G 14 in Nettersheim und F 7 in Marmagen (Vorlage 716) bezüglich
Ziffer 1 aufzuheben.
Weiterhin beschließt der Rat, im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennung
entsprechend dem beigefügten Planauszug vorzunehmen:
a) Auf Graben
b) Zur Brotkiste
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim
Bahnübergang Grafschaftsgasse
- Vorlage 1051 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, nach Vorlage der Genehmigungsplanung die Arbeiten zur Umgestaltung des Bahnübergangs Grafschaftsgasse in Nettersheim unter Beteiligung von
Fachfirmen beschränkt auszuschreiben mit dem Ziele, die Maßnahme im Jahre 2019
umzusetzen. Über die Auftragsvergabe ist ggf. per Dringlichkeitsbeschluss zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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Punkt 19:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 806 /X.L. Z.1 -
Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Heinrichs hinsichtlich des UNA-Antrages im
Forstausschuss bzgl. etwaiger weiterer Baumpflanzungen an der K34 teilt der Bürgermeister mit, dass dieses Thema nicht Gegenstand der heutigen Tagesordnung sei. Bei
dem vorliegenden Punkt gehe es ausschließlich um eine Ausbaumaßnahme innerhalb
des Ortes Frohngau.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, den derzeitigen Sachstand zum Ausbau der K 34
Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau – zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
–
Weiterhin beschließt der Rat, für den angrenzenden Dorfplatz im Bereich Dorfladen,
Kirche, Pfarrheim, ein Gestaltungskonzept durch ein Fachbüro entwickeln zu lassen
und auf dieser Grundlage einen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Ehemalige Trafostationen in Frohngau und Tondorf
- Vorlage 1041 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die differenzierte Beschlussfassung im Fachausschuss zu
den beiden Trafostationen hin. In Frohngau sei gemäß Beschlussvorlage entschieden
worden, bezüglich der Trafostation in Tondorf sei ein gemeinsames Gespräch mit
NABU, dem Eigentümer und einem Interessenten vorgesehen. Auch solle die Nachbarschaft beteiligt werden. Dieses werde allerdings wohl erst Anfang des nächsten Jahres
stattfinden.
Ausschussmitglied Heinrichs regt an, auch bezüglich der Trafostation Frohngau ein
Gespräch zu führen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den beabsichtigten Abriss der Turmstation in Frohngau durch die KreisEnergie-Versorgung Schleiden zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, mit
der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme
der Grundstücksfläche ins Gemeindeeigentum zu führen.
Hinsichtlich der Turmstation in Tondorf beschließt der Rat die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Interessenten, dem Eigentümer und dem Naturschutzverband NABU ein
gemeinsames Gespräch zu führen und ggf. eine anderweitige zukünftige Nutzungsmöglichkeit zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich ja, bei 1 Gegenstimme
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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Punkt 21:
Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof
- Vorlage 1045 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Auffangrinne des Waschplatzes im Bauhof der Gemeinde Nettersheim zu sanieren. Die hierfür notwendige Auftragsvergabe ist im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an den Billigstbietenden zu vergeben.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushalt 2019 entsprechende Mittel zu
veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Optimierung Fuhrpark Bauhof
- Vorlage 1060 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, zur Optimierung des Fuhrparkes Bauhof zwei Mannschaftstransporter (Pritschenwagen mit Doppelkabine, Plane und Spriegel sowie Anhängerkupplung) zu beschaffen.
Sofern auf dem Gebrauchtwagenmarkt geeignete Fahrzeuge ausfindig gemacht werden können, hat die Beschaffung im Rahmen der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 2
GO zu erfolgen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2019 entsprechende Mittel
zu veranschlagen.
Nach der Ersatzbeschaffung sind die ausgesonderten Mannschaftstransporter über das
Gemeindeblatt sowie über das Internet auszuschreiben und an den Meistbietenden zu
veräußern.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 1048 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Abfallentsorgung (Restmüll, Biomüll, Altpapier,
Sperrmüll, Elektroschrott, Sondermüll) weiterhin in Eigenregie durchzuführen und
hierbei die besonderen Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (kostenlose
Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung von Holzkompostern,
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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Schredderaktionen, Laubsammelaktionen, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe) im Haushaltsjahr 2019 beizubehalten.
Vor diesem Hintergrund ist im Haushaltsjahr 2019 ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen.
Des Weiteren ist das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim auch im
Haushaltsjahr 2019 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim
in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2019 entsprechende Mittelveranschlagungen vorzunehmen. Gebührenveränderungen sind hierbei nicht vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Winterdienst in der Gemeinde Nettersheim
hier: Räum- und Streudienstplanung
- Vorlage 1059 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, den Räum- und Streudienst auf den dem öffentlichen
Verkehr gewidmeten Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen in der Winterperiode 2018/2019 – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – durchzuführen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat für den LKW eine Streukiste zu beschaffen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2019 entsprechende Mittel
zu veranschlagen.
Eine Gebührenveränderung in der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“
ist nach den vorgenommen Haushaltsveranschlagungen 2019 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 1052 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 22
Punkt 26:
Gute Schule 2020
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 1054 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt der dargelegten Vorgehensweise zur Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „NRW.Bank.Gute Schule 2020“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Medienkonzept Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 595 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt der Vorgehensweise zur Umsetzung des
Medienkonzeptes des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim zu.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Offene Ganztagsschule
- Vorlage 912 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister informiert, dass es den Elternwunsch gegeben habe, nochmals
über die Beibehaltung des Angebotes „Dreizehn Plus“ aufgrund der besonders flexiblen
Gestaltungsmöglichkeit nachzudenken. Es finde daher zurzeit eine weitere Elternbeteiligung durch ein entsprechendes Sprechstundenangebot der Verwaltung statt. Er
schlage daher vor, diese weitere Befragung vor dem endgültigen Ratsbeschluss zunächst abzuwarten und in der heutigen Sitzung auf eine Abstimmung zu verzichten.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Punkt 29:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2019/20
- Vorlage 1055 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 23
zum Schuljahr 2019/20 mit folgender Verteilung:
- am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Klassen
- am Teilstandort Marmagen wird eine Klasse
eingeschult.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Offene Jugendarbeit
- Vorlage 1042 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Auf der Grundlage der durch die neue Jugendbetreuerin, Frau Kheira Cherif, vorgestellten Konzeption beschließt der Gemeinderat die Weiterführung der offenen Kinderund Jugendarbeit in der Gemeinde mit Einrichtung der neuen Räumlichkeiten in der
Steinfelder Straße 6 in Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Leseförderung und musikalische Bildung in Kindergärten
- Vorlage 1026 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Im Haushalt 2019 ff. ist bei der Kostenstelle „Kindergarten allgemein“ eine Aufwandsposition in Höhe von 15.000 Euro für die Dienstleistungen des Musikschulzweckverbandes vorzusehen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen bzw. Erträge über Sponsoring zu erschließen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 894 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 24
Punkt 33:
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen
- Vorlage 1066 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet zustimmend zur Kenntnis und beschließt die aktuellen und laufenden
Maßnahmen –wie in der Begründung dargestellt – weiter umzusetzen.
Hierneben sind weitere Optimierungen der Spiel- und Sportanlagen auf der Grundlage
der Ergebnisse des Dorfentwicklungsprozesses sowie unter Beteiligung der lokalen
Akteure (Vereine, Kinder, Jugendliche etc.) durchzuführen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2019ff entsprechende Mittel zu veranschlagen. Hierbei sind die gegebenen Förderkulissen nach Möglichkeit in
Anspruch zu nehmen.
Notwendige Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 1065 /X.L. -
Ausschussmitglied Müllenborn berichtet, dass er von den Gastwirten aus Nettersheim
auf das Thema „Rauchverbot in Gaststätten“ angesprochen worden sei. Dieses werde
von ihnen streng eingehalten, während scheinbar in anderen Lokalen im Gemeindegebiet dies laut entsprechenden Informationen nicht der Fall sei. In der Konsequenz
würde hierdurch wohl Kundschaft zu diesen betreffenden Gaststätten abwandern, in
denen geraucht werde. Seines Erachtens dürfe dies nicht weiter hingenommen werden. Er erkundigt sich, welche Maßnahmen hier zur Kontrolle seitens der Gemeinde
unternommen würden.
Der Bürgermeister erklärt, dass vor einiger Zeit alle Gaststätten nochmals angeschrieben und auf das Rauchverbot hingewiesen worden seien. Dies könne man auch nochmals wiederholen. Es gebe allerdings keine Kontrollperson, so dass man auf solche
Meldungen angewiesen sei.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 25
Punkt 35:
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 1077 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 27.11.2018 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum
31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja, bei Enthaltung der Mitglieder des
Betriebsausschusses
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2018
- Vorlage 1009 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum
31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 1070 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1070 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 1073 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 26
Beschlussempfehlung:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %.
2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019 nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm Frischwasserbezug erhöht.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar
wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim
vom 22.12.2009
- Vorlage 1087 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 gemäß der
beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 1076 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 27
Beschlussempfehlung:
Die der Vorlage 1076 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde
Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2019 und
2020 unverändert wie folgt festgesetzt:
a) Geschlossene Gruben
b) Kleinkläranlagen
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
5,48 €/cbm Frischwasserbezug
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
einstimmig ja
Jahresabschluss 2017 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
- Vorlage 1078 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 27.11.2018 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum
31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja, bei Enthaltung der Mitglieder des
Betriebsausschusses
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2018
- Vorlage 1023 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum
31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 1071 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1071 beigefügten Fassung.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 28
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1074 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %.
2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf 1,53
€/cbm (netto) zu erhöhen.
3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
5
12
20
30
50 – 80
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
maximale
Durchflussmenge
Grundgebühr pro Monat
netto
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 1086 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß
der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsausschusses
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 29
- Vorlage 1079 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsausschuss auf der Grundlage
dessen Beschlusses vom 27.11.2018 zur Entlastung des Betriebsleiters hinsichtlich
des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim zum 31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 47:
einstimmig ja, bei Enthaltung der Mitglieder des
Betriebsausschusses
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
30.09.2018
- Vorlage 1024 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 48:
einstimmig ja
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme
- Vorlage 1088 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Eigenbetriebes
Biowärme zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - für die in der Begründung zur Vorlage
beschriebenen Maßnahmen - im Wirtschaftsplan 2019 entsprechende Mittelveranschlagungen vorzunehmen.
2.
Die technischen Anlagenteile in der Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim sind
zum 01.01.2019 in das Eigentum des Eigenbetriebs zu übernehmen.
3.
Die notwendigen Maßnahmengewerke zur Herstellung des Nahwärmeverbundes
Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim sind beschränkt auszuschreiben
und an die Billigstbietenden zu vergeben.
4.
Der Hackschnitzelkessel (WVT) und die Gaskessel in der Nahwärmezentrale
Schulzentrum Nettersheim sind im Rahmen der laufenden Städtebaufördermaßnahme zu erneuern.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 30
5.
Die Herstellung von Hausanschlüssen ist auf der Grundlage der durchgeführten
Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu beauftragen.
6.
Notwendige weitere Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an ein
Ingenieurbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 49:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 1072 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1072 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 50:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1075 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 51:
Grundgebühr pro kW
51,00 €
41,00 €
31,00 €
27,00 €
einstimmig ja
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 31
Ausschussmitglied Müllenborn führt aus, dass er sich als Sprecher der Interessengemeinschaft Genfbach sehr freue, dass scheinbar mit Unterstützung der Verwaltung
endlich wieder Bewegung in die Angelegenheit gekommen sei. Er beantrage, an den
nunmehr geplanten weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb sowie
den zu beteiligenden Fachbehörden als Sprecher der IG Genfbach teilnehmen zu können.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hier um Behördentermine handele, an denen
eine Teilnahme von Bürgern nicht vorgesehen sei. Bei Verkehrsschauen zum Beispiel
sei noch nicht einmal die Teilnahme des Ortsvorstehers möglich. Er werde das Anliegen von Herrn Müllenborn in der nächsten Besprechung vorbringen und anfragen, ob
eine Teilnahme als Zuhörer möglich sei.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung der zu beteiligenden Fachbehörden mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Planungskonzept zur Hochwasserproblematik im
Einzugsgebiet des Genfbaches zu erarbeiten mit dem Ziele, dass bis spätestens im
Jahre 2020 eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgen kann.
Weiterhin beschließt der Rat, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungsund Durchführungsvereinbarung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 52:
einstimmig ja
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen, Grundschulbetreuung und Familienzentrum
hier: Gemeinsame Fachberatung
- Vorlage 896 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit dieser zusätzlichen Vorlage im öffentlichen Teil aufgrund des entsprechend geäußerten Wunsches im Fachausschuss somit
nunmehr auch öffentlich informiert werde.
Nach aktuellen Erkenntnisses werde das Vorhaben in den Gremien der beteiligten
Kommunen mehrheitlich mitgetragen, informiert er weiter.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die ergänzenden Ausführungen zur Beschäftigung einer pädagogischen bzw. sozialpädagogischen Fachkraft im Rahmen der
Qualitätsentwicklung für sich verändernden Betreuungsbedarf im Kindergarten- und
Grundschulbereich zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 53:
einstimmig ja
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 32
- Vorlage 1093 /X.L. Der Bürgermeister informiert, dass die Telekom zwischenzeitlich seitens des Kreises
den Auftrag für die Umsetzung des Förderprojektes erhalten habe. Hiernach sollen die
bislang unterversorgten Bereiche, wie z.B. der Ort Roderath, verschiedene Randbereiche von anderen Orten und auch die Schulen einen Glasfaseranschluss erhalten. Es
müsse allerdings sichergestellt sein, dass dies nicht zu einer „Zweiklassengesellschaft“
in der Gemeinde führe, und die früher teilweise in Eigenleistung der Bürger angeschlossenen Bereiche, zukünftig schlechter gestellt seien als die Anschlussnehmer der
nunmehr geförderten Maßnahmen. Ziel müsse sein, zukünftig Glasfaser in jedes Haus
in der Gemeinde zu bringen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Geißler erklärt der Bürgermeister, dass der TÜV
Rheinland als unabhängiges Unternehmen die Untersuchungen vorgenommen habe
erstellt habe, welche Bereiche als unterversorgt gelten. Auf dieser Grundlage würde
die Telekom nunmehr die Planung zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erstellen. Als
Gemeinde wolle man sich allerdings intensiv in den Prozess mit einbringen.
Anlieger hätten sicherlich wenig Verständnis, wenn Glasfaserleitungen an ihrem Haus
vorbei in die Randbereiche der Orte verlegt würden, während sie weiterhin eine
schlechtere Breitbandversorgung behielten, führt er weiter aus. Hier müsse man sich
weiter um Gerechtigkeit bemühen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des
Gemeindegebietes in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der
Rat, gegenüber der Deutschen Telekom die Zustimmung nach § 68 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes für die jeweiligen Einzelmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes entsprechend der jeweiligen Maßnahmenabstimmung vor Ort zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 54:
einstimmig ja
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den EifelWindpark Blankenheim
- Vorlage 1092 /X.L. -
Der Bürgermeister erklärt, dass eine Stellungnahme zum Verfahren erst nach einem
weiteren Aufklärungsgespräch abgegeben werden sollte, da sich u.a. auch Bürger aus
der Gemeinde einer Initiative angeschlossen hätten, die sich in Blankenheim gegen
den Windpark bei Reetz gebildet habe.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die Gemeinde Nettersheim nur peripher von dem Verfahren betroffen sei. In der Vorlage sei seines Erachtens eine gewisse Antipathie gegen die Windenergie erkennbar. Hier werde z.B. sogar eine unterschiedliche Höhe der Windräder als Gegenargument angeführt.
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD-Fraktion das ähnlich sehe. Bürger aus
der Gemeinde hätten sich zwar jetzt der Initiative gegen den Windpark angeschlosNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 33
sen, aber das geplante Vorhaben sei räumlich eigentlich weit entfernt. Gegebenenfalls
umfasse das Immissionsschutzgutachten gar nicht die Gemeinde. Die Regierung werde entsprechend aktueller Verlautbarungen weiter auf eine CO2-Reduzierung massiv
drängen, so dass die regenerative Energiegewinnung weiter vorangetrieben werden
müsse und hiermit auch die Energiegewinnung über Windenergie.
Ausschussmitglied Herbert Falkenberg weist darauf hin, dass die Windenergieanlagen
häufig an den Gemeindegrenzen entstehen würden und man keinen Einfluss auf den
Standort habe. Der Mensch und seine Belange sollten in jedem Fall im Vordergrund
stehen.
Der Bürgermeister bestätigt, dass die Gemeinde bei dem Teilwindpark
Blankenheimerdorf von immissionsrechtlichen Belangen wohl nicht sehr betroffen sei.
Beim Teilwindpark Reetz werde das aber wohl der Fall sein. Es sei daher angeraten,
nicht vorschnell ein Meinungsbild abzugeben und erst die Meinungen aller Beteiligten
anzuhören. In einem Termin Ende Januar werde man die entsprechenden Informationen erhalten, so dass in der nächsten Sitzung ein abschließender Beschluss gefasst
werden könne.
Herr Müllenborn weist darauf hin, dass man allerdings keine falschen Hoffnungen machen sollte. Nur allein aufgrund der optischen Belange werde man keinen Windpark
verhindern können.
Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass hinsichtlich dieses Themas ein regelrechter
Glaubenskrieg stattfinde. Die ältere Generation kritisiere häufig negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Jüngeren würden es gar nicht anders kennen und
akzeptierten die Windenergie eher. Man müsse hier rationaler vorgehen und weniger
ideologiebehaftet.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hier nicht um eine Ablehnung handele, sondern lediglich um eine weitere Aufklärung vor einer abschließenden Entscheidung.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Errichtung einer
Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur 42 Nr.
44 eine Entscheidung zur Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen erst dann
herbeizuführen, wenn nach Abstimmung mit dem Investor, dem Kreis Euskirchen, der
Gemeinde Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim erkennbar ist, dass sich
keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim ergibt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 55:
einstimmig ja
Anregungen und Beschwerden gemäß § 7 der Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 1030 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 34
Der Bürgermeister weist auf das der Vorlage beigefügte Anschreiben hin und teilt mit,
dass der Sachverhalt zwischenzeitlich geklärt werden konnte.
Ausschussmitglied Mayer verweist auf die interfraktionelle Übereinkunft, solche
Schreiben weiterzuleiten. Dies sie im vorliegenden Fall nun erst sehr spät geschehen.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass für eine Bearbeitung solcher Anliegen der
heutige Ausschuss zuständig sei. Somit sei eine Weiterleitung wie besprochen erfolgt.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachverhalt zum Schreiben vom 04.10.2018 zur Kenntnis.
Punkt 56:
Pflege für Jung und Alt in Marmagen;
Städtebauliches Konzept
- Vorlage 1094 /X.L. -
Der Bürgermeister teilt mit, dass die für die heutige Sitzung eigentlich vorgesehene
Projektvorstellung abgesagt werden müsse, da die Planung noch nicht abschließend
fertiggestellt sei. Zu einem späteren Zeitpunkt werde man das nachholen.
Anhand einer Planzeichnung erläutert der Bürgermeister, dass das geplante Objekt
sich hinsichtlich der Firsthöhe in die vorhandene Bebauung integrieren werde. Es sei
nun vorgesehen, die Bürger zu beteiligen und das Meinungsbild einzuholen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der damaligen Diskussionen bzgl. der Einrichtung einer Rettungswache an dieser Stelle. Die Bedarfsentwicklung in der Gemeinde
sei gegeben und ziehe auch entsprechende Betreiber an, die in der Gemeinde tätig
werden wollten. Es sei zu begrüßen, dass solche Einrichtungen in die Zentralorte hineinkämen.
Ausschussmitglied Müllenborn äußert sich positiv zu dem geplanten Vorhaben. Seines
Wissens nach seien bei der damaligen Diskussion bezüglich der Rettungswache auch
Bürger anwesend gewesen, die gar nicht in der Straße wohtnen bzw. keine Grundstücke dort besäßen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass eine gezielte Einladung erfolgt sei und es
auch eine Anwesenheitsliste gegeben habe.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat begrüßt das Projekt zur Erweiterung der Tages- und Intensivpflegestätte mit Seniorenwohnungen in Marmagen und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Projektentwicklung und -umsetzung eine Beteiligung der benachbarten
Grundstückseigentümer vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 35
Punkt 57:
Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim vom
22.02.2011
- Vorlage 1090 /X.L. -
Hierzu erfolgt eine gemeinsame Erörterung mit dem Entwurf der Haushaltssatzung
unter Punkt 58 der Tagesordnung.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 4. Änderungssatzung zur HebesatzSatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22. Februar 2011 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 58:
einstimmig ja
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 1089 /X.L. -
Der Bürgermeister trägt sodann zu dem am 23. November dem Gemeinderat zugeleiteten Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen vor:
Die Gemeinde Nettersheim – so der Bürgermeister – könnte überaus zufrieden mit der
bisherigen Haushaltswirtschaft sein. Eine nach wie vor vorhandene Ausgleichsrücklage
und steigendes Eigenkapital, welches zwischenzeitlich bei über 72,5 Mio. € liege und
durch entsprechende Vermögensanreicherung beispielsweise im Rahmen des Waldkaufs und der überwiegend im Zuge von Förderprogrammen geschaffenen Anlagevermögens in den letzten Jahren weiter gewachsen sei, seien Indizien für eine gesunde Haushaltslage.
Auch in diesem Jahr habe sich die seit Jahren etablierte Haushaltskommission eingehend mit dem tatsächlichen Haushaltsverlauf 2018 und den Planungen für 2019 befasst. Entscheidend werde das aktuelle Haushaltsjahr beeinträchtigt von einem Rückgang bei den Gewerbesteuern, da sich in einem konkreten Fall eine Rückzahlung für
Vorjahre und Reduzierung der Vorausleistungen von rd. 470.000 € ergeben habe. Hinzu kämen bekanntermaßen die unter den Auswirkungen der Dürre- und Hitzewelle
besprochenen Entwicklungen in der Forstwirtschaft. Leider hätte hier nicht der Frischholzeinschlag in dem geplanten Ausmaß erfolgen können, sondern zwischenzeitlich rd.
3.000 – 4.000 fm minderwertiges Borkenkäferholz auf den Markt gebracht werden
müssen, so dass in diesem Bereich ein entsprechender Minderertrag im aktuellen
Haushaltsjahr zu Buche schlage. Hierbei blieben auch die weiteren Auswirkungen im
kommenden Frühjahr abzuwarten.
In den vergangenen Jahren habe der demografische Wandel und sein Einfluss auf die
weitere Entwicklung des ländlichen Raums und damit auch der Gemeinde Nettersheim
eine regelmäßig wiederkehrende Risikobetrachtung dargestellt. Man könne mit der
aktuellen Entwicklung in Sache Baulandnachfrage bzw. Ansiedlungsinteresse junger
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 36
Familien trefflich behaupten, dass die Gemeinde diesem Wandel getrotzt habe. Eine
statistische Erfassung der Geburtenentwicklung der Jahre 2009 – 2018 in der Gemeinde Nettersheim zeige, dass der besorgniserregende Einbruch der letzten Jahre
aktuell scheinbar überwunden sei, da insgesamt 54 Geburten in 2017 und in diesem
Jahr bereits bis zum heutigen Tag 72 Geburten verzeichnet werden konnten. Diese
Entwicklung zeige, dass sich realistisch abzeichne, dass mit den bereits beschlossenen
3 Erweiterungen der Kindergartengruppen in Zingsheim und Nettersheim vermutlich
eine hinreichende Abdeckung des Kindergartenbedarfs für die Zukunft nicht erreicht
werden könne und man sich auch in anderen Ortslagen der Gemeinde wie in
Marmagen und Tondorf voraussichtlich über zusätzlichen Gruppenbedarf Gedanken
machen müsse. Mit dieser erfreulichen Entwicklung einhergehend sei auch eine positive Entwicklung im Schulbereich verbunden, so dass davon ausgegangen werden könne, dass in kommenden Jahren an den beiden Standorten des Grundschulverbundes
insgesamt wieder vier Eingangsklassen zustande kommen würden.
Der aktuelle Haushaltsentwurf mit einem vorgesehenen Investitionsvolumen von rd.
10,9 Mio. € zeige ein in der Geschichte der Gemeinde noch nie dagewesenes Volumen.
Hinzu komme auch der sich im Schulzweckverbandshaushalt wiederspiegelnde Investitionsaufwand für die Maßnahmen der Gesamtschule. Die Gemeinde freue sich auf die
ab kommendem Schuljahr startende Oberstufe und es erweise sich nach wie vor als
seinerzeit richtige Entscheidung, durch interkommunales Zusammentun in der Schulentwicklungsplanung eine weiterführende Schule in der Gemeinde Nettersheim erhalten und anbieten zu können. Die Kindergarten- und Schulentwicklung stelle bekanntlich für die noch nie dagewesene hohe Nachfrage an Bauland in der Gemeinde
Nettersheim eine entscheidende Rolle dar.
Im aktuellen Entwurf – so der Bürgermeister weiter – sei der Haushaltsansatz für die
Gewerbesteuer analog zur derzeitigen Entwicklung sehr vorsichtig und zurückhaltend
geplant worden – auch in Kenntnis dessen, dass die Gewerbesteuer bekanntlich
schwer planbar und nicht beeinflussbar sei.
Erfreulich sei, dass das Haushaltsjahr 2019 nach einem langen Kampf des ländlichen
Raums für höhere Finanzzuweisungen auf der Grundlage des aktuellen Entwurfs des
Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 mit insgesamt höheren Finanzzuweisungen von rd. 1,43 Mio. € gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 rechnen könne, so
dass sich eine erheblich verbesserte Ausgangslage ergeben habe.
Bei aller Freude über die positive Haushaltswirtschaft der Gemeinde bleibe nach wie
vor der hiermit verbundene Nachteil im Bereich der Förderungen verbunden. Während
andere Kommunen aufgrund negativerer Haushaltslage mit Förderungen von 70 – 80
% z. B. im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt würden, liege die Förderquote
der Gemeinde Nettersheim nach wie vor nur bei 50 %. Allerdings sei positiv zu erwähnen, dass sich gerade im Bereich der Förderkulisse ein zuvor noch nie dagewesenes Spektrum an Fördermöglichkeiten zeige. Hiermit verbunden sei eine quasi „Hochkonjunktur“ in Sache Investitionsmöglichkeiten in die Infrastruktur und damit die
Entwicklung der Gemeinde. Alle Orte der Gemeinde kämen über verschiedene Töpfe in
den Genuss von Fördermaßnahmen. Auch die neue Förderkulisse der Heimatförderung
eröffne hier viele Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang sei auch ein besonderer
Dank an die Bevölkerung und die Vereine vor Ort zu richten, die über ein beispielloses
Engagement und entsprechende Eigenleistungen seit Jahren entscheidend an der Entwicklung der Gemeinde mitwirkten. Um dieses Engagement zusätzlich zu würdigen,
sei im Gemeindeblatt eine neue Rubrik mit dem Titel „Wir bauen Zukunft“ geschaffen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 37
worden, wo über diese bürgerschaftlichen Projekte berichtet werde.
Im Hinblick auf die Kosten der Asylbetreuung führt der Bürgermeister aus, dass die
mit den aktuellen Prognosen in den Sitzungen dargestellten Zahlen verarbeitet worden
seien. Der Entwurf gehe hierbei von einer Beibehaltung der monatlichen FlüAGPauschale pro Asylbewerber in Höhe von rd. 10.400 € jährlich aus. Derzeit sei aber in
der Diskussion, dass diese Pauschale nicht auskömmlich sei und eine Anhebung auf
12.900 € pro Asylbewerber und Jahr mit dem FlüAG vorgenommen werden sollte. Hier
sei die weitere Entwicklung abzuwarten.
Im Rahmen der bereits vollzogenen Tagesordnung seien die Beschlussempfehlungen
für die Eigenbetriebe Abwasser, Gemeindewasserwerk und Biowärme Nettersheim mit
den entsprechenden Gebührenkalkulationen erfolgt.
Unter Berücksichtigung einer 2 %igen Eigenkapitalverzinsung müssten in den Bereichen der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung zum 01.01.2019 moderate
Gebührenanpassungen vorgenommen werden. Hierbei sei auch die angespannte Liquiditätslage der Eigenbetriebe zu berücksichtigen, zumal in den letzten Jahren Vieles
investiert aber nur Weniges über Erschließungsbeiträge refinanziert worden sei.
Der Kernhaushalt umfasse auch die kostenrechnenden Einrichtungen der Abfallbeseitigung, der Straßenreinigung/des Winterdienstes und des Friedhofwesens. In diesen
Bereichen seien mit dem aktuellen Haushaltsentwurf keine Gebührenerhöhungen erforderlich.
Bereits in der Haushaltskommission sei sich mit den Realsteuerhebesätzen der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage eines aktuellen Kreisvergleichs befasst worden. Für den Bereich der Gewerbesteuer habe man sich in der Kommission auf die
Beibehaltung des jetzigen Satzes ausgesprochen. Für den Bereich der Grundsteuer A
und B sei sich vor dem Hintergrund der Verbesserung der Liquiditätslage und einer
entsprechenden Reduzierung des Zinsrisikos wie auch vor dem Hintergrund der in den
nächsten Jahren kontinuierlich anstehenden Investitionen in die Bereiche des Feuerwehrwesens und der Sicherheit und Gefahrenabwehr für eine moderate Anhebung der
Sätze ausgesprochen worden. Mit den Anhebungen auf 360 v. H. bei der Grundsteuer
A und auf 470 v. H. bei der Grundsteuer B liege die Gemeinde Nettersheim nach wie
vor im unteren Bereich auf Kreisebene. Gerade auch die gemäß aktueller Medienberichterstattung in Deutschland sich besonders niederschlagenden Auswirkungen des
Klimawandels und hiermit einhergehender Naturkatastrophen wie Hochwasserereignisse würden voraussichtlich auch in der weiteren Zukunft besondere Herausforderungen für die Kommunen darstellen.
Eine stabile Haushaltswirtschaft sei für die Gemeinde Nettersheim auch wegen der
Aufrechterhaltung lieb gewordener Standards und wertvoller freiwilliger Leistungen,
die die besondere Lebensqualität in der Gemeinde Nettersheim ausmachten, von
grundlegender Bedeutung. Sollte die Gemeinde in finanzielle Schieflage geraten, so
würden diese alle auf den Prüfstand kommen müssen.
Ein besonderes Potential für die Gemeinde Nettersheim, betont der Bürgermeister, sei
die Fortentwicklung und Inwertsetzung des sogenannten Ökokontos. Es sei ein langwieriger Prozess, ökologische Ausgleichsmaßnahmen auch über sogenannte StadtLand-Partnerschaften, für die allerdings noch eine Änderung des Landschaftsgesetzes
erfolgen müsse, zu erzielen. Er sei aber sehr positiv gestimmt, dass diese kontinuierlichen Bestrebungen der Gemeinde letztlich zum Erfolg führen würden und damit auch
ein entsprechendes, zusätzliches, finanzielles Polster für die Gemeinde darstellen würden. Im aktuellen Haushaltsentwurf seien hierfür bereits insgesamt 250.000 € angeNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 38
setzt, von denen 200.000 € im Forstbereich über Kreisgelder in Aussicht gestellt seien.
Die Vermarktung und der entsprechende Verkauf der Baulandgrundstücke in den neu
erworbenen und erschlossenen Neubaugebieten in Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim habe sich über Maß positiv entwickelt. Auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse und Beschlusslagen werde sich voraussichtlich bis Ende 2019 eine Gesamteinzahlung aus Grundstückserlösen aus 2018 und 2019 von rd. 3,9 Mio. € ergeben, mit der die Anschaffungs- und Herstellungskosten der drei Gebiete einschließlich
deren Erschließung voll finanziert seien.
Auf der Grundlage der Beschlusslage zur weiteren Baulandentwicklung in der Gemeinde, um zeitnah dem ungebremsten Nachfragebedarf gerecht werden zu können, sei in
dem aktuellen Haushaltsentwurf eine Investitionssumme von 500.000 € eingebracht
worden, die sich über die Grundstückserlöse entsprechend refinanzieren werde. Zum
Erwerb dieser Flächen müsse die Gemeinde mit Grundstückseigentümern in Verhandlungen treten und über entsprechende Bauleitplanverfahren die Bebaubarkeit herstellen. Hiermit würden erneut entsprechende Weichen für die Zukunft der Gemeinde gestellt. Anvisiertes Ziel sei es, die Einwohnerentwicklung auf einen Wert zwischen 7.800
- 7.900 Einwohnern zu bringen.
In gleichem Zuge werde aber auch das Leerstandsmanagement in der Gemeinde
Nettersheim in den kommenden Jahren eine wachsende Rolle einnehmen. Man habe
sich bekanntlich das Ziel gesetzt, durch Ankauf entsprechender Immobilien einer ansonsten zu befürchtenden Fehlentwicklung in den jeweiligen Ortslagen entgegenzuwirken. Dies werde in Zukunft sicherlich ein stetiger Prozess im Aufgabengebiet der Gemeinde sein.
Auf Seiten der Aufwandspositionen im gemeindlichen Haushalt stelle neben der Kreisumlage vor allem der Bereich der Personalaufwendungen einen Hauptfaktor dar. Diese
seien gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr 2018 erheblich gestiegen. Dies rühre
federführend von allein 4-5 zusätzlichen Stellen im Kindergartenbereich her, die sich
im Rahmen der beschlossenen Kindergartenerweiterungen ergäben. Hinzu komme,
dass in Anbetracht der zahlreichen Investitionsmaßnahmen und der aufgrund der konjunkturellen Hochphase leider nicht durchgängig zur Verfügung stehenden Fremdfirmen eine Verstärkung im handwerklichen Bereich des Bauhofes erforderlich werde. So
sei für die Betreuung der gemeindlichen Liegenschaften eine Stellenmehrung im Bereich des Gebäudemanagements von 2 Stellen vorgesehen. In Anbetracht der Altersstruktur in der Verwaltung sowie des Fachkräftemangels sei auch hier ein verstärktes
Augenmerk auf die Ausbildung von Nachwuchskräften zu setzen. Vor diesem Hintergrund sehe der aktuelle Haushaltsentwurf im Stellenplan, dem zwischenzeitlich der
Personalrat zugestimmt habe, neben den bereits vorhandenen drei Ausbildungsstellen
(1 im Beamtenbereich und zwei im Angestelltenbereich) zwei zusätzliche Ausbildungsstellen für den gehobenen, nichttechnischen Dienst vor. Der Verwaltungsfachkräftemangel schlage sich auch in der Gemeindeverwaltung nieder, so dass sich die Gemeinde zunehmend mit Kräften aus der freien Wirtschaft verstärkt habe.
Den über 6 Mio. € liegenden Personalaufwendungen stehe allerdings auch eine hohe
Personal- und Sachkostenerstattung z. B. im Kindergartenbereich bzw. im Bereich der
offenen Jugendarbeit gegenüber. Hinzu kämen entsprechende Refinanzierungen wie
im Bereich Forst und über Fördermaßnahmen.
Der Bürgermeister führt weiter aus, dass in der Investitionsplanung 2019 mit einem
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
Seite 39
Gesamtvolumen von über 10,9 Mio. € u. a. Investitionen in die Schulen und die Kindergärten, im Rahmen der Förderkulisse in alle Dörfer, im Bereich des Feuerwehrwesens, in Sporteinrichtungen und in den weiter in Eigenregie geführten Bereich der Abfallentsorgung mit der Ersatzbeschaffung eines Müllfahrzeuges gesteckt werden.
Mit der Investitionsmaßnahme im Kloster – so der Bürgermeister weiter – sei er der
Überzeugung, dass das spätere Resultat die Gemeinde mit Stolz erfüllen werde und
sich hier eine die Gemeinde bereichernde Einrichtung etablieren werde.
Die Investitionsplanung berücksichtige auch das Literaturhaus, den Ausbau der Elektromobilität sowie zahlreiche Investitionsmaßnahmen an gemeindlichen Straßen und
Gebäuden.
Zum Abschluss seiner Ausführungen kündigt der Bürgermeister an, dass am
01.07.2019 die im Rahmen der kommunalen Neugliederung in 1969 entstandene Gemeinde Nettersheim ihr 50-jähriges Bestehen feiern könne.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Reuter legt dar, dass seine Fraktion
dem vorgelegten Haushaltsentwurf, der erneut eine geordnete Haushaltswirtschaft
bekunde und außerdem noch eine Vielzahl an Investitionen zulasse, in vollem Umfang
mittragen werde.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger richtet im Namen seiner Fraktion sein ausdrückliches
Lob an alle Mitwirkenden dieses Haushaltsentwurfs, den seine Fraktion mittragen werde.
In seinen weiteren Ausführungen erwähnt er auch die Ungewissheiten der gemeindlichen Haushaltswirtschaft, die sich der unmittelbaren Einflussnahme der Gemeinde
entzögen wie der durch Naturereignisse beeinflussten Forstwirtschaft, der Gewerbesteuererträge und der Entwicklung der Kreisumlage. In Anbetracht der beschriebenen
Einwohnerentwicklung und der wieder steigenden Geburtenzahlen erweise sich die
seinerzeit umkämpfte Aufrechterhaltung beider Grundschulstandorte im Zuge des
Verbundes mehr als richtige Entscheidung. Er unterstützt die Ausführungen des Bürgermeisters, dass sich die demografische Entwicklung der Gemeinde derzeit auf einem
guten Weg befinde und hiermit verbunden eine bessere Auslastung der gemeindlichen
Infrastruktur wie auch eine zukunftsweisende Gemeindeentwicklung erreicht werde.
Neben den Baulanderweiterungen und dem Wunsch seiner Fraktion, dass die Bevölkerungsentwicklung eine für die Aufrechterhaltung der dörflichen Strukturen verträgliche
Tendenz nach oben habe, sei es aber vor allem auch ihr Wunsch, dass die Entwicklung
der Dörfer in den Ortskernen über ein geordnetes Leerstandsmanagement positiv beeinflusst werde. Die Kernortentwicklung bzw. die Dorfzentren müssten stetig im Auge
behalten werden. Auch sollte im Zuge der weiteren Baulandentwicklung bei allen positiven Auswirkungen und der geäußerten Bereitschaft des ländlichen Raums, den Ballungsgebieten in Sache Wohnraumnachfrage auszuhelfen, ein nicht zu großer Flächenverbrauch beachtet werden. Positiv sei, dass wie die Grundstücksverkaufsvorlagen
zeigten, das neue Bauland der Gemeinde von Einheimischen wie auch von Auswärtigen nachgefragt sei. Wichtig sei aber, im Sinne der Beibehaltung des dörflichen Charakters das Wachstum der Gemeinde nicht zu extrem voranzutreiben. Seine Fraktion –
fasst er zusammen – könne den Haushaltsentwurf in der vorgelegten Form mittragen.
Auf seine Anfrage hinsichtlich der auf Seite 90 des Haushaltsentwurfs dargelegten
Veranschlagungen für das Leerstandsmanagement mit 500.000 € in Ein- und AuszahNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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lung erklärt der Bürgermeister, dass dies der finanzielle Rahmen für die Handlungsmöglichkeiten im kommenden Jahr im Zuge der beschlossenen Vorgehensweise zur
Vermeidung von Fehlentwicklungen in Ortslagen durch leerstehende Objekte sei. Auch
für die Folgejahre seien Ansätze vorgesehen. Diesen Auszahlungen stünden zudem
durch Weiterveräußerungen oder ggf. durch Förderprojekte entsprechende Einzahlungen gegenüber.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass auch seine Fraktion dem Haushalt zustimmen könne. Fragen zu einzelnen Ertragskonten, die ihnen noch unklar seien, würden möglicherweise in den nächsten Tagen noch schriftlich nachgereicht und könnten
dann auch von der Verwaltung schriftlich beantwortet werden. Die aktuelle Baulandentwicklung in der Gemeinde – so Mayer – sei zwar im Sinne der Gemeindeentwicklung positiv, allerdings würden auch die hiermit verbundenen Folgekosten wie z. B. die
erforderliche Vorhaltung von zusätzlichen Kindergärten und ähnliches den gemeindlichen Haushalt dauerhaft belasten.
Der Bürgermeister ergänzt seine Erläuterungen zum Haushalt noch dahingehend, dass
neben dem eigenen Haushaltsplan auch mit dem kommenden Haushaltsplan des
Schulzweckverbandes ein Investitionsvolumen von rd. 2,5 Mio. für den Schulstandort
in Nettersheim zur Ertüchtigung des Gebäudes für die Einführung der Oberstufe ab
dem kommenden Schuljahr vorgesehen sei.
Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass im Rahmen vieler Investitionsmaßnahmen ein hoher Prozentsatz des bei der Gemeinde verbleibenden Eigenanteils nicht
durch entsprechende liquide Finanzmittel sondern durch vermögenschaffende Eigenleistungen von Bürgern und Vereinen erwirtschaftet würden.
FDP-Vertreter Heinrichs erklärt, dass auch die FDP den Haushalt für schlüssig halte
und die tatsächlichen Haushaltsverläufe in der Vergangenheit gezeigt hätten, dass die
Planungen mit der jeweiligen Haushaltssatzung sich auch im Jahresverlauf weitestgehend als richtig erwiesen. Er richtet sein Lob an die Verwaltung, die mit ihrem Personalstamm diese vielfältigen Aufgaben schulterten.
Zur Anfrage von Gemeindevertreter Pospig hinsichtlich möglicher Risikofaktoren des
vorgelegten Haushaltsentwurfs erwidert der Bürgermeister, dass es natürlich von der
Gemeinde nicht beeinflussbare Faktoren und Ereignisse gebe, dass die Verwaltung
aber eine solide und zum Teil zurückhaltende Planung vorgenommen habe. Er sehe an
einigen Stellen die Möglichkeit, dass die zum Teil eher pessimistische Ansatzplanung
sich im tatsächlichen Haushaltswirtschaftsverlauf günstiger entwickeln werde.
Zur Anfrage von Gemeindevertreter Mayer hinsichtlich der Hinweisbekanntmachung
über die Auslegung des Haushaltsentwurfs ergeht folgende Anmerkung:
Die öffentliche Hinweisbekanntmachung zur Auslegung des Haushaltsentwurfs ist mit der Zuleitung an die Ratsmitglieder am 23.11.2018 auf der Homepage der Gemeinde Nettersheim erfolgt. Die Veröffentlichung im Gemeindeblatt erfolgt mit der Ausgabe vom 07.12.2018.
Redaktioneller Hinweis zum Stellenplan 2019:
Im Stellenplanentwurf 2019 ist bei Teil B: „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ in
der Zeile „Auszubildende/r „Verwaltungsfachangestellte/r“ die Zahl 1 durch die Zahl 2 auszutauschen, da auf der Grundlage des Stellenplans 2018 zum 01.08.2018 zwei Auszubildende für
den dreijährigen Ausbildungszeitraum zur Verwaltungsfachangestellten eingestellt worden sind.
Folglich ist bei „Insgesamt“ die Zahl 7 durch die Zahl 8 abzuändern.
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Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2019
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 59:
a)
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Sitzungsplanung 2019
Der Bürgermeister weist auf den an die Fraktionsvorsitzenden versandten Sitzungsplan hin und bittet darum, etwaige Änderungswünsche mitzuteilen.
Der vorgesehene Sitzungsplan für das Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt und wird in Kürze
auch im Downloadbereich des Ratsinformationssystems zur Verfügung gestellt.
b)
Urftbrücke Nettersheim
Ausschussmitglied Müllenborn erkundigt sich, warum seit einigen Wochen die Arbeiten
an der Urftbrücke in der Bahnhofstraße ruhen. Der Bürgermeister erklärt, dass hier
wohl Probleme bei der Statikbeurteilung ursächlich seien, wofür der Kreis als Eigentümer verantwortlich sei. Es sei vorgesehen, dass die Arbeiten am kommenden Tag
fortgeführt würden.
c)
Schwalbenweg Engelgau
Ausschussmitglied Hilger erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen am Schwalbenweg in Engelgau.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen laut
Aussage der Straßenverkehrsbehörde nicht möglich sei. Es sei bereits eine alternative
Lösung besprochen worden, hier sei die Bevölkerung aber nochmals zu beteiligen. Es
handele sich also weiterhin um einen laufenden Prozess und es sei leider nicht so einfach, eine adäquate Lösung zu finden.
d)
Kirchenbeleuchtung Marmagen
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Poth teilt Verwaltungsfachwirt Lambertz mit,
dass man bezüglich der Beleuchtung der Kirche in Marmagen Kontakt mit der ene
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aufgenommen habe und derzeit eine entsprechende Lösung erarbeitet werde.
e)
Beleuchtung Parkplatz Holzkompetenzzentrum (Römerplatz)
Ausschussmitglied Pospig weist auf die unzureichende Beleuchtung am Parkplatz Römerplatz hin.
Der Bürgermeister sagt eine diesbezügliche Überprüfung zu und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass entlang der Straße hinter dem Holzkompetenzzentrum
nicht geparkt werden dürfe. Diese müsse auch als Feuerwehrzufahrt dringend frei
bleiben.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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