Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
125 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 40:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 1076 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die der Vorlage 1076 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde
Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2019 und
2020 unverändert wie folgt festgesetzt:
a) Geschlossene Gruben
b) Kleinkläranlagen
Abstimmungsergebnis:
5,48 €/cbm Frischwasserbezug
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
einstimmig ja