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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
125 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 40: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 1076 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die der Vorlage 1076 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2019 und 2020 unverändert wie folgt festgesetzt: a) Geschlossene Gruben b) Kleinkläranlagen Abstimmungsergebnis: 5,48 €/cbm Frischwasserbezug 1,88 €/cbm Frischwasserbezug einstimmig ja