Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 44:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1074 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im
Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %.
2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf
dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf
1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen.
3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler
unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
Abstimmungsergebnis:
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
einstimmig ja
Grundgebühr pro Monat
netto
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€