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Beschlusstext (Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Beschlusstext (Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 53: Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1093 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass die Telekom zwischenzeitlich seitens des Kreises den Auftrag für die Umsetzung des Förderprojektes erhalten habe. Hiernach sollen die bislang unterversorgten Bereiche, wie z.B. der Ort Roderath, verschiedene Randbereiche von anderen Orten und auch die Schulen einen Glasfaseranschluss erhalten. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass dies nicht zu einer „Zweiklassengesellschaft“ in der Gemeinde führe, und die früher teilweise in Eigenleistung der Bürger angeschlossenen Bereiche, zukünftig schlechter gestellt seien als die Anschlussnehmer der nunmehr geförderten Maßnahmen. Ziel müsse sein, zukünftig Glasfaser in jedes Haus in der Gemeinde zu bringen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Geißler erklärt der Bürgermeister, dass der TÜV Rheinland als unabhängiges Unternehmen die Untersuchungen vorgenommen habe erstellt habe, welche Bereiche als unterversorgt gelten. Auf dieser Grundlage würde die Telekom nunmehr die Planung zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erstellen. Als Gemeinde wolle man sich allerdings intensiv in den Prozess mit einbringen. Anlieger hätten sicherlich wenig Verständnis, wenn Glasfaserleitungen an ihrem Haus vorbei in die Randbereiche der Orte verlegt würden, während sie weiterhin eine schlechtere Breitbandversorgung behielten, führt er weiter aus. Hier müsse man sich weiter um Gerechtigkeit bemühen. Beschlussempfehlung: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Rat, gegenüber der Deutschen Telekom die Zustimmung nach § 68 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes für die jeweiligen Einzelmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes entsprechend der jeweiligen Maßnahmenabstimmung vor Ort zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja