Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 53:
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 1093 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass die Telekom zwischenzeitlich seitens des Kreises
den Auftrag für die Umsetzung des Förderprojektes erhalten habe. Hiernach sollen die
bislang unterversorgten Bereiche, wie z.B. der Ort Roderath, verschiedene
Randbereiche von anderen Orten und auch die Schulen einen Glasfaseranschluss
erhalten. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass dies nicht zu einer
„Zweiklassengesellschaft“ in der Gemeinde führe, und die früher teilweise in
Eigenleistung der Bürger angeschlossenen Bereiche, zukünftig schlechter gestellt
seien als die Anschlussnehmer der nunmehr geförderten Maßnahmen. Ziel müsse
sein, zukünftig Glasfaser in jedes Haus in der Gemeinde zu bringen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Geißler erklärt der Bürgermeister, dass der TÜV
Rheinland als unabhängiges Unternehmen die Untersuchungen vorgenommen habe
erstellt habe, welche Bereiche als unterversorgt gelten. Auf dieser Grundlage würde
die Telekom nunmehr die Planung zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erstellen. Als
Gemeinde wolle man sich allerdings intensiv in den Prozess mit einbringen.
Anlieger hätten sicherlich wenig Verständnis, wenn Glasfaserleitungen an ihrem Haus
vorbei in die Randbereiche der Orte verlegt würden, während sie weiterhin eine
schlechtere Breitbandversorgung behielten, führt er weiter aus. Hier müsse man sich
weiter um Gerechtigkeit bemühen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des
Gemeindegebietes in Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der
Rat, gegenüber der Deutschen Telekom die Zustimmung nach § 68 Abs. 3 des
Telekommunikationsgesetzes für die jeweiligen Einzelmaßnahmen innerhalb des
Gemeindegebietes entsprechend der jeweiligen Maßnahmenabstimmung vor Ort zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja