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Beschlusstext (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
96 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Beschlusstext (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim) Beschlusstext (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 54: Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsschutzgesetz; Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den EifelWindpark Blankenheim - Vorlage 1092 /X.L. - Der Bürgermeister erklärt, dass eine Stellungnahme zum Verfahren erst nach einem weiteren Aufklärungsgespräch abgegeben werden sollte, da sich u.a. auch Bürger aus der Gemeinde einer Initiative angeschlossen hätten, die sich in Blankenheim gegen den Windpark bei Reetz gebildet habe. Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die Gemeinde Nettersheim nur peripher von dem Verfahren betroffen sei. In der Vorlage sei seines Erachtens eine gewisse Antipathie gegen die Windenergie erkennbar. Hier werde z.B. sogar eine unterschiedliche Höhe der Windräder als Gegenargument angeführt. Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD-Fraktion das ähnlich sehe. Bürger aus der Gemeinde hätten sich zwar jetzt der Initiative gegen den Windpark angeschlossen, aber das geplante Vorhaben sei räumlich eigentlich weit entfernt. Gegebenenfalls umfasse das Immissionsschutzgutachten gar nicht die Gemeinde. Die Regierung werde entsprechend aktueller Verlautbarungen weiter auf eine CO2Reduzierung massiv drängen, so dass die regenerative Energiegewinnung weiter vorangetrieben werden müsse und hiermit auch die Energiegewinnung über Windenergie. Ausschussmitglied Herbert Falkenberg weist darauf hin, dass die Windenergieanlagen häufig an den Gemeindegrenzen entstehen würden und man keinen Einfluss auf den Standort habe. Der Mensch und seine Belange sollten in jedem Fall im Vordergrund stehen. Der Bürgermeister bestätigt, dass die Gemeinde bei dem Teilwindpark Blankenheimerdorf von immissionsrechtlichen Belangen wohl nicht sehr betroffen sei. Beim Teilwindpark Reetz werde das aber wohl der Fall sein. Es sei daher angeraten, nicht vorschnell ein Meinungsbild abzugeben und erst die Meinungen aller Beteiligten anzuhören. In einem Termin Ende Januar werde man die entsprechenden Informationen erhalten, so dass in der nächsten Sitzung ein abschließender Beschluss gefasst werden könne. Herr Müllenborn weist darauf hin, dass man allerdings keine falschen Hoffnungen machen sollte. Nur allein aufgrund der optischen Belange werde man keinen Windpark verhindern können. Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass hinsichtlich dieses Themas ein regelrechter Glaubenskrieg stattfinde. Die ältere Generation kritisiere häufig negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Jüngeren würden es gar nicht anders kennen und akzeptierten die Windenergie eher. Man müsse hier rationaler vorgehen und weniger ideologiebehaftet. Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hier nicht um eine Ablehnung handele, sondern lediglich um eine weitere Aufklärung vor einer abschließenden Entscheidung. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zum Immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur 42 Nr. 44 eine Entscheidung zur Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen erst dann herbeizuführen, wenn nach Abstimmung mit dem Investor, dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim erkennbar ist, dass sich keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim ergibt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018 Seite 2