Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
96 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 54:
Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den EifelWindpark Blankenheim
- Vorlage 1092 /X.L. -
Der Bürgermeister erklärt, dass eine Stellungnahme zum Verfahren erst nach einem
weiteren Aufklärungsgespräch abgegeben werden sollte, da sich u.a. auch Bürger aus
der Gemeinde einer Initiative angeschlossen hätten, die sich in Blankenheim gegen
den Windpark bei Reetz gebildet habe.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die Gemeinde Nettersheim nur
peripher von dem Verfahren betroffen sei. In der Vorlage sei seines Erachtens eine
gewisse Antipathie gegen die Windenergie erkennbar. Hier werde z.B. sogar eine
unterschiedliche Höhe der Windräder als Gegenargument angeführt.
Ausschussmitglied Mayer teilt mit, dass die SPD-Fraktion das ähnlich sehe. Bürger aus
der Gemeinde hätten sich zwar jetzt der Initiative gegen den Windpark
angeschlossen, aber das geplante Vorhaben sei räumlich eigentlich weit entfernt.
Gegebenenfalls umfasse das Immissionsschutzgutachten gar nicht die Gemeinde. Die
Regierung werde entsprechend aktueller Verlautbarungen weiter auf eine CO2Reduzierung massiv drängen, so dass die regenerative Energiegewinnung weiter
vorangetrieben werden müsse und hiermit auch die Energiegewinnung über
Windenergie.
Ausschussmitglied Herbert Falkenberg weist darauf hin, dass die Windenergieanlagen
häufig an den Gemeindegrenzen entstehen würden und man keinen Einfluss auf den
Standort habe. Der Mensch und seine Belange sollten in jedem Fall im Vordergrund
stehen.
Der Bürgermeister bestätigt, dass die Gemeinde bei dem Teilwindpark
Blankenheimerdorf von immissionsrechtlichen Belangen wohl nicht sehr betroffen sei.
Beim Teilwindpark Reetz werde das aber wohl der Fall sein. Es sei daher angeraten,
nicht vorschnell ein Meinungsbild abzugeben und erst die Meinungen aller Beteiligten
anzuhören. In einem Termin Ende Januar werde man die entsprechenden
Informationen erhalten, so dass in der nächsten Sitzung ein abschließender Beschluss
gefasst werden könne.
Herr Müllenborn weist darauf hin, dass man allerdings keine falschen Hoffnungen
machen sollte. Nur allein aufgrund der optischen Belange werde man keinen Windpark
verhindern können.
Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass hinsichtlich dieses Themas ein regelrechter
Glaubenskrieg stattfinde. Die ältere Generation kritisiere häufig negative
Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Jüngeren würden es gar nicht anders
kennen und akzeptierten die Windenergie eher. Man müsse hier rationaler vorgehen
und weniger ideologiebehaftet.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hier nicht um eine Ablehnung handele,
sondern lediglich um eine weitere Aufklärung vor einer abschließenden Entscheidung.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Errichtung einer
Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur 42 Nr.
44 eine Entscheidung zur Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen erst dann
herbeizuführen, wenn nach Abstimmung mit dem Investor, dem Kreis Euskirchen, der
Gemeinde Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim erkennbar ist, dass sich
keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim ergibt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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