Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
99 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 10:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
- Vorlage 1050 /X.L. -
Punkt10.1: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
- Vorlage 1050 /X.L. Z.1 Der
Bürgermeister
weist
darauf
hin,
dass
die
Fortschreibung
des
Brandschutzbedarfsplans
mit
dem
Kreisbrandmeister
sowie
in
einer
Brandmeisterdienstbesprechung abgestimmt worden und von allen Seiten bestätigt
worden sei. Bis auf die Ergänzung eines Erreichungsgrades von 80 % habe es lediglich
redaktionelle Anpassungen gegeben.
Ausschussmitglied Heinrichs erklärt, dass seines Erachtens der Wasserverband Oleftal
hinsichtlich der Wasserversorgung in Marmagen bestätigen müsse, dass 800 Liter pro
Minute überall verfügbar seien.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass kein Wasserverband eine solche Aussage
tätigen werde, zumal diese für die Trinkwasserversorgung zuständig seien. Man habe
hinreichend diskutiert, dass aufgrund verschiedener Druckverhältnisse und
unterschiedlicher Wasserbevorratungen hier einsatztaktisch Lösungen erarbeitet
worden seien. Die Gemeinde verfüge über drei Löschzüge, die bei größeren Bränden
auch gemeinsam ausrücken würden. Somit seien mehrere Tanklöschfahrzeuge da, die
Wasser mitführten.
Ausschussmitglied Reuter ergänzt, dass diese Forderung auch den heutigen
technischen Standards entgegenstehe. Zukünftig könne man davon ausgehen, dass
die Fahrzeuge eher noch verstärkt für Wasser sorgen müssten.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Heinrichs teilt der Bürgermeister mit, dass es
hinsichtlich der Wasserleitungen in der Gemeinde eine Bestandsliste mit den
entsprechenden Nutzungszeiten gebe. Notwendige Investitionen seien regelmäßig im
Wirtschaftsplan dargestellt. Zuständiger Ausschuss für diese Themen sei allerdings der
Betriebsausschuss.
Zur Frage von Herrn Mayer erklärt der Bürgermeister, dass es bekannterweise in der
Vergangenheit in einem Fall Probleme mit der Wasserversorgung in einem Brandfall
gegeben habe. Man habe diese aber durch Wassergewinnung aus der Erftquelle
damals lösen können. An problematischen Stellen fänden vor diesem Hintergrund
durch die jeweiligen Löschgruppen auch regelmäßig Übungen statt.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die 1. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nettersheim in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja, bei 1 Enthaltung
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018
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