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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
99 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
10.12.18, 09:20
Aktualisiert
10.12.18, 09:20
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018) Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 04.12.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 10: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018 - Vorlage 1050 /X.L. - Punkt10.1: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018 - Vorlage 1050 /X.L. Z.1 Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit dem Kreisbrandmeister sowie in einer Brandmeisterdienstbesprechung abgestimmt worden und von allen Seiten bestätigt worden sei. Bis auf die Ergänzung eines Erreichungsgrades von 80 % habe es lediglich redaktionelle Anpassungen gegeben. Ausschussmitglied Heinrichs erklärt, dass seines Erachtens der Wasserverband Oleftal hinsichtlich der Wasserversorgung in Marmagen bestätigen müsse, dass 800 Liter pro Minute überall verfügbar seien. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass kein Wasserverband eine solche Aussage tätigen werde, zumal diese für die Trinkwasserversorgung zuständig seien. Man habe hinreichend diskutiert, dass aufgrund verschiedener Druckverhältnisse und unterschiedlicher Wasserbevorratungen hier einsatztaktisch Lösungen erarbeitet worden seien. Die Gemeinde verfüge über drei Löschzüge, die bei größeren Bränden auch gemeinsam ausrücken würden. Somit seien mehrere Tanklöschfahrzeuge da, die Wasser mitführten. Ausschussmitglied Reuter ergänzt, dass diese Forderung auch den heutigen technischen Standards entgegenstehe. Zukünftig könne man davon ausgehen, dass die Fahrzeuge eher noch verstärkt für Wasser sorgen müssten. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Heinrichs teilt der Bürgermeister mit, dass es hinsichtlich der Wasserleitungen in der Gemeinde eine Bestandsliste mit den entsprechenden Nutzungszeiten gebe. Notwendige Investitionen seien regelmäßig im Wirtschaftsplan dargestellt. Zuständiger Ausschuss für diese Themen sei allerdings der Betriebsausschuss. Zur Frage von Herrn Mayer erklärt der Bürgermeister, dass es bekannterweise in der Vergangenheit in einem Fall Probleme mit der Wasserversorgung in einem Brandfall gegeben habe. Man habe diese aber durch Wassergewinnung aus der Erftquelle damals lösen können. An problematischen Stellen fänden vor diesem Hintergrund durch die jeweiligen Löschgruppen auch regelmäßig Übungen statt. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt gem. § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nettersheim in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja, bei 1 Enthaltung Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2018 Seite 2