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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
10.12.18, 12:09
Aktualisiert
10.12.18, 12:09
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Instandsetzung Wirtschaftswege)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1085 /X.L. Datum: 10.12.2018 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Instandsetzung Wirtschaftswege Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Anfrage der UNA-Fraktion vom 09.12.2018 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion hat mit Daten vom 09.12.2018 die beigefügte Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordungung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim eingereicht. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: Nachdem der Insolvenzverwalter der bauausführenden Firma mitgeteilt hatte, dass Forderungen zur Instandsetzung der Wirtschaftwege aus dem Insolvenzverfahren keinen Erfolg haben werden, hat die Gemeinde mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Auftraggeber der Maßnahme „Wildbrücke“ weitere Gespräche hinsichtlich einer Kostenbeteilung geführt. Der Landesbetrieb hat hierzu abschließend erklärt, dass er keine Möglichkeit einer Kostenbeteilung zur Instandsetzung der Wirtschaftswege sehe. Aufgrund dessen ist nunmehr vorgesehen, im Jahre 2019 über die Ansätze des Haushalt 2019 – Instandsetzungprgramm Wirtschaftswege bzw. Instandshaltungsaufwendungen an Straßen – Verbesserungsmaßnahmen an den Wirtschaftswegen durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister