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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ - 2. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14-18 BauGB -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
03.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung
Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“
- 2. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14-18 BauGB -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.12.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 03.12.2018 Öffentliche Sitzung 5. Dringlichkeitsentscheidung Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ - 2. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14-18 BauGB - 483/2018 Beigeordneter Schiffer erklärt, dass die Dringlichkeit gegeben ist, weil die 2. Verlängerung der Veränderungssperre vor dem Außerkrafttreten der 1. Verlängerung der Veränderungssperre am 08.12.2018 beschlossen und bekannt gemacht werden muss. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit die als Anlage beigefügte Satzung zur zweiten Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße/Lise-Meitner-Straße“. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 03.12.2018 1 von 1