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Vorlage (Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern hier: Richard Wiese (Grüne) und Frank Pohl (CDU))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern
hier: Richard Wiese (Grüne) und Frank Pohl (CDU)) Vorlage (Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern
hier: Richard Wiese (Grüne) und Frank Pohl (CDU))

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Nix Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 12.11.2018 425/2018 Betreff Einführung und Verpflichtung von neuen Ratsmitgliedern hier: Richard Wiese (Grüne) und Frank Pohl (CDU) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Müller Beschlussentwurf: Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Richard Wiese und Herrn Frank Pohl in das Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Erläuterungen: 1. Frau Nilgün Özcelik und Herr Dr. Wolfgang Kollenberg haben jeweils ihr Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum 31.10.2018 niedergelegt. 2. Als Nachfolger aus der Grüne-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Richard Wiese, Grubenstraße 19, 50321 Brühl festgestellt. 3. Als Nachfolger aus der CDU-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Frank Pohl, Steingasse 77, 50321 Brühl festgestellt 3. Herr Wiese und Herr Pohl haben mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen. 4. Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl öffentlich bekannt gegeben worden. Drucksache 425/2018 5. Seite - 2 – Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass die neuen Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“