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Vorlage (14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst –)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
- Satzung Rettungsdienst –) Vorlage (14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
- Satzung Rettungsdienst –)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/10 20 53/01 22.11.2018 460/2018 Betreff 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst – Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 523402 / 12170000 BGM Zust. Dez. Freytag Brandt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher gesehen Kuhl Team Haushalt FB 37 Jülich Berg Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Brühl beschießt die als Anlage beigefügte 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst-. 2. Der Rat der Stadt Brühl beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Sachkonto / Kostenstelle 523402 / 12170000 (Notarztkosten u.a.) in Höhe von 64.000 €. Deckung: Minderaufwand bei Sachkonto / Kostenstelle 541202 / 12170000 (Ausbildung). Die Ausbildung Notfallsanitäter (Sammelbegriff) wurde verschoben. Erläuterungen: Das Marienhospital Brühl hat die Erhöhung des seit 01.08.2014 unveränderten Budgets (jährlich 320.000 €) beantragt. Gemäß § 14 Rettungsgesetz NRW erteilten die Verbände der Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes das Einvernehmen am 16.11.2018 für einen zu zahlenden Festbetrag rückwirkend ab 08.03.2018 in Höhe von jährlich 407.000 €. Da die Refinanzierung über die einzunehmenden Gebühren je Notarzteinsatz erfolgen muss, ist in der Satzung Rettungsdienst die Gebühr von 145 € auf 195 € zu erhöhen. Eine rückwirkende Gebührenerhöhung ist nicht rechtens. Insofern muss die Stadt Brühl in Vorleistung treten. Drucksache 460/2018 Seite - 2 – Finanzielle Auswirkungen: Da im lfd. Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 12170000/ Sachkonto 523402 Notarzt Krankenhaus u.a. keine ausreichenden Mittel für die rückwirkende Zahlung an das Krankenhaus vorhanden sind, ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 64.000 € erforderlich. Anlage(n): (1) 14. Änderung Satzung Rettungsdienst an 30 v 03122014