Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        98 kB
                    Datum
                        17.12.2018
                    Erstellt
                        06.12.18, 15:28
                    Aktualisiert
                        30.12.18, 00:00
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 53/01
22.11.2018
460/2018
Betreff
14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
- Satzung Rettungsdienst –
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 523402 / 12170000
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Brandt
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Radermacher gesehen
Kuhl
Team Haushalt
FB 37
Jülich
Berg
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Brühl beschießt die als Anlage beigefügte 14. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die
Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst-.
2. Der Rat der Stadt Brühl beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Sachkonto /
Kostenstelle 523402 / 12170000 (Notarztkosten u.a.) in Höhe von 64.000 €.
Deckung:
Minderaufwand bei Sachkonto / Kostenstelle 541202 / 12170000 (Ausbildung). Die
Ausbildung Notfallsanitäter (Sammelbegriff) wurde verschoben.
Erläuterungen:
Das Marienhospital Brühl hat die Erhöhung des seit 01.08.2014 unveränderten Budgets
(jährlich 320.000 €) beantragt.
Gemäß § 14 Rettungsgesetz NRW erteilten die Verbände der Krankenkassen als
Kostenträger des Rettungsdienstes das Einvernehmen am 16.11.2018 für einen zu
zahlenden Festbetrag rückwirkend ab 08.03.2018 in Höhe von jährlich 407.000 €.
Da die Refinanzierung über die einzunehmenden Gebühren je Notarzteinsatz erfolgen
muss, ist in der Satzung Rettungsdienst die Gebühr von 145 € auf 195 € zu erhöhen. Eine
rückwirkende Gebührenerhöhung ist nicht rechtens. Insofern muss die Stadt Brühl in
Vorleistung treten.
Drucksache 460/2018
Seite - 2 –
Finanzielle Auswirkungen:
Da im lfd. Haushalt 2018 bei der Kostenstelle 12170000/ Sachkonto 523402 Notarzt
Krankenhaus u.a. keine ausreichenden Mittel für die rückwirkende Zahlung an das
Krankenhaus vorhanden sind, ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 64.000 €
erforderlich.
Anlage(n):
(1) 14. Änderung Satzung Rettungsdienst an 30 v 03122014