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Vorlage (Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/10 20 63/05 23.11.2018 462/2018 Betreff Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Brühl Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. I Freytag Brandt Schiffer Kämmerer RPA FB 61 Abt. 61/2 Lamberty Schöttler Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Brühl Erläuterungen: Durch die Neufassung der Bauordnung sind u.a. die Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen neu gefasst worden. Dies macht es aus Rechtsicherheitsgründen erforderlich, die Stellplatzablösesatzung neu zu beschließen, inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. § 48 Abs. 3 BauO NRW 2018 gestattet es den Städten und Gemeinden, die Herstellungspflicht, die Anzahl von Stellplätzen, ihre Größe und Beschaffenheit etc. in einer eigenen Stellplatzsatzung zu regeln. Von dieser Befugnis müssen Kommunen allerdings nicht zwingend Gebrauch machen. Ob die Stadt Brühl, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, insbesondere empfiehlt sich, den Erlass der angekündigten Rechtsverordnung hierzu abzuwarten. Anlage(n): (1) Stellplatzablösesatzung Anlage Plan (2) Stellplatzablösesatzung