Daten
Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 63/05
23.11.2018
462/2018
Betreff
Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. I
Freytag
Brandt
Schiffer
Kämmerer
RPA
FB 61
Abt. 61/2
Lamberty
Schöttler
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Brühl
Erläuterungen:
Durch die Neufassung der Bauordnung sind u.a. die Regelungen über das Erfordernis von
Stellplätzen neu gefasst worden. Dies macht es aus Rechtsicherheitsgründen erforderlich,
die Stellplatzablösesatzung neu zu beschließen, inhaltliche Änderungen sind damit nicht
verbunden.
§ 48 Abs. 3 BauO NRW 2018 gestattet es den Städten und Gemeinden, die
Herstellungspflicht, die Anzahl von Stellplätzen, ihre Größe und Beschaffenheit etc. in
einer eigenen Stellplatzsatzung zu regeln. Von dieser Befugnis müssen Kommunen
allerdings nicht zwingend Gebrauch machen.
Ob die Stadt Brühl, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, soll zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden werden, insbesondere empfiehlt sich, den Erlass der angekündigten
Rechtsverordnung hierzu abzuwarten.
Anlage(n):
(1) Stellplatzablösesatzung Anlage Plan
(2) Stellplatzablösesatzung