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Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung des Stiftungsrates)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung des Stiftungsrates) Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung des Stiftungsrates)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Nix Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 29.11.2018 482/2018 Betreff Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung des Stiftungsrates Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Brandt Müller Nix Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4 i.V.m. 50 Abs. 3 i.V.m. 113 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO-NW) für den Stiftungsrat der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ folgende Mitglieder zu benennen: 1. …………………………………… als Vertreter/in des Rates 2. …………………………………… als Vertreter/in des Rates 3. Frau Elisabeth Jung (SPD) als Vertreterin des Rates 4. Frau Maria-Therese Brämer (FDP) als Vertreterin des Rates 5. Herrn Eckhard Riedel (Linke & Piraten) als Vertreter des Rates Erläuterungen: Gemäß § 10 der Satzung für „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ besteht der Stiftungsrat unter anderem aus fünf Ratsmitgliedern, die vom Rat der Stadt Brühl zu benennen sind. Die Amtszeit beträgt nach der Satzung der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ vier Jahre. Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder 1. 2. Ratsfrau Pia Regh (CDU) Ratsherr Markus Weber (Bündnis 90 / Die Grünen) Drucksache 482/2018 Seite - 2 – als Vertreterin bzw. Vertreter des Rates läuft mit Ende der vierjährigen Wahlperiode grundsätzlich am 14.12.2018 ab, sie bleiben jedoch jeweils gemäß der Satzung der Kulturstiftung für die Stadt Brühl bis zur Bestellung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers im Amt. Diese Bestellung ist in der Sitzung des Stiftungsrates am 20.12.2018 vorgesehen. Die dem Stiftungsrat angehörenden Personen sollen besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Eine Wiederwahl ist zulässig, solange zum Zeitpunkt der Wiederwahl die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl besteht. Was das Wahlverfahren betrifft, so handelt es sich um eine atypische Situation, da es im Prinzip um eine Entsendung von nur zwei Ratsmitgliedern in ein Gremium geht, in das fünf Ratsmitglieder zu entsenden sind, die Wahlperiode der anderen drei Ratsmitglieder aber noch nicht abgelaufen ist. Trotzdem muss sich entsprechend des Sinnes des § 50 Abs. 3 GO-NW durch die Entsendung nach Hare-Niemeyer die Konstellation im Rat widerspiegeln. Somit sind fünf zu besetzende Sitze zugrunde zu legen. Um aber im Hinblick auf die noch andauernde Wahlperiode der drei anderen vom Rat entsandten Stiftungsratsmitglieder keine Schwierigkeiten zu bekommen, empfiehlt es sich im Falle der Abstimmung nach Listen, die noch gewählten Stiftungsratsmitglieder aus dem Rat auf sichere Listenplätze zu platzieren. Allerdings wäre es auch möglich, einen einheitlichen Wahlvorschlag nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO-NW zu unterbreiten und zu beschließen, was die Abstimmung insgesamt deutlich vereinfachen würde. Dieses Verfahren erfordert jedoch Einstimmigkeit im Rat. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass seinerzeit in der Besetzungsdiskussion bei Konstituierung der Stiftung der Gedanke geäußert wurde, dass jede Fraktion im Stadtrat (seinerzeit ebenfalls fünf) einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Stiftungsrat der Kulturstiftung für die Stadt Brühl entsenden können solle. Verbindlich festgelegt wurde dieser Gedanke jedoch nicht, allerdings wurde die Besetzung des Stiftungsrates bisher in der Praxis entsprechend gehandhabt. Es ist eine Prüfung eingeleitet, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entsendung der Ratsmitglieder synchronisiert und zeitlich auf die Legislaturperiode des Rates geändert werden kann. Beabsichtigt ist, auf der Grundlage dieses Prüfungsergebnisses das nächste Besetzungsverfahren bei Ablauf der Wahlperiode von Ratsmitgliedern im Stiftungsrat der Kulturstiftung für die Stadt Brühl durchzuführen.