Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 40/04
30.11.2018
484/2018
Betreff
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
FB 32
Kämmerer
RPA
Freytag
Brandt
Becke
Radermacher gesehen
Kuhl
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rar Beschließt die als Anlage beigefügte
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch
der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl- Gebührensatzung KuMS -
Erläuterungen:
Die Gebühren für den Besuch der ‚Kunst- und Musikschule sind zuletzt mit Wirkung zum
1.1.2016 erhöht worden. Aufgrund der Tariferhöhung für die Beschäftigten in Höhe von
2,35% (2017), in Höhe von 3,19% (2018) und in Höhe von 3,09% (2019) schlägt der
Bürgermeister eine 3%ige Gebührenerhöhung im Jahr 2019 vor.
Dies wird mit dem vorgeschlagenen Satzungsentwurf (unter Berücksichtigung der
Rundung) umgesetzt (Artikel I) Zusätzlich wurde eine Regelung zur Ermäßigung für
Inhaber/innen der Juleica eingefügt (Artikel II)
Anlage(n):
(1) Gebührensatzung Kunst- und Musikschule 7. Änderung