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Vorlage (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/10 20 40/04 30.11.2018 484/2018 Betreff 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FB 32 Kämmerer RPA Freytag Brandt Becke Radermacher gesehen Kuhl Team Haushalt Jülich Beschlussentwurf: Der Rar Beschließt die als Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl- Gebührensatzung KuMS - Erläuterungen: Die Gebühren für den Besuch der ‚Kunst- und Musikschule sind zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2016 erhöht worden. Aufgrund der Tariferhöhung für die Beschäftigten in Höhe von 2,35% (2017), in Höhe von 3,19% (2018) und in Höhe von 3,09% (2019) schlägt der Bürgermeister eine 3%ige Gebührenerhöhung im Jahr 2019 vor. Dies wird mit dem vorgeschlagenen Satzungsentwurf (unter Berücksichtigung der Rundung) umgesetzt (Artikel I) Zusätzlich wurde eine Regelung zur Ermäßigung für Inhaber/innen der Juleica eingefügt (Artikel II) Anlage(n): (1) Gebührensatzung Kunst- und Musikschule 7. Änderung