Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/SWB JA
03.12.2018
490/2018
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2017
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse
herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 2.173.575,20 € in voller Höhe in die
Gewinnrücklage einzustellen.
3. Dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Erläuterungen:
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2017 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 28.06.2018 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Drucksache 490/2018
Seite - 2 –
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Jahresabschluss zum
31.12.2017 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g.
Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
11.07.2018
der
Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages
einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 2.173.575,20 €
wie oben vorgeschlagen zu verwenden. Bei Bedarf wird die Stadt Brühl eine
Entnahme aus der Gewinnrücklage vornehmen.
zu 3.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11.07.2018 mehrheitlich beschlossen die
Entlastung der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2017 zu vertagen.
Entsprechend ist von der Gesellschafterversammlung nur über die Entlastung des
Aufsichtsrat zu entscheiden.
Anlage(n):
(1) Stadtwerke Brühl GmbH Bilanz 2017
(2) Stadtwerke Brühl GmbH GuV 2017