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Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2017) Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/SWB JA 03.12.2018 490/2018 Betreff Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2017 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 2.173.575,20 € in voller Höhe in die Gewinnrücklage einzustellen. 3. Dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Erläuterungen: zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2017 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor. Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 28.06.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Drucksache 490/2018 Seite - 2 – Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen. zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11.07.2018 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 2.173.575,20 € wie oben vorgeschlagen zu verwenden. Bei Bedarf wird die Stadt Brühl eine Entnahme aus der Gewinnrücklage vornehmen. zu 3.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 11.07.2018 mehrheitlich beschlossen die Entlastung der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2017 zu vertagen. Entsprechend ist von der Gesellschafterversammlung nur über die Entlastung des Aufsichtsrat zu entscheiden. Anlage(n): (1) Stadtwerke Brühl GmbH Bilanz 2017 (2) Stadtwerke Brühl GmbH GuV 2017