Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
AöR Abfall
03.12.2018
491/2018
Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl zu.
Erläuterungen:
Die Gebühren für die Tonnenabfuhr wurden letztmalig zum 01.07.2006 angepasst.
Die Gebühren sehen aktuell wie folgt aus:
1. KB
80 l
2. MT
120 l
3. MGT 240 l
4. MGB 770 l
5. MGB 1.100 l
(Kleinbehälter)
(Mülltonne)
(Müllgroßtonne)
(Müllgroßbehälter)
(Müllgroßbehälter)
116,00 €
174,00 €
348,00 €
1.118,00 €
1.589,00 €
Die Entwicklung der Kosten und der Einnahmen stellt sich aber gerade in den letzten
beiden Jahren so dar, dass eine Anpassung notwendig ist, um eine kostendeckende
Gebühr zu erheben.
Dabei spielen neben normalen Kostensteigerungen (Tariferhöhungen, höhere
Deponiekosten…) auch die Einführung der Biotonne und die zusätzliche wöchentliche
Leerung der Biotonne im Sommer eine Rolle.
Ein weiterer gravierender Punkt ist der Einbruch der Papiererlöse für Altpapier. Bis letztes
Jahr wurde Altpapier in großen Mengen an China verkauft. Dies ist aktuell nicht mehr
möglich, so dass durch die weggefallene Nachfrage der Papierpreis total eingebrochen ist.
Drucksache 491/2018
Seite - 2 –
Der Verwaltungsrat hat erstmals in der Sitzung am 07.11.2018 über dieses Thema
beraten. Die abschließende Beratung ist für den 12.12.2018 vorgesehen. Da diese Sitzung
innerhalb der Ladungsfrist für die anstehende Ratssitzung liegt, können in dieser Vorlage
noch keine neuen Gebühren genannt werden.
Die zu beschließenden Gebühren werden in der Ratssitzung bekannt gegeben.
Der beigefügte Satzungsentwurf enthält bezüglich der zu beschließenden Gebühren keine
Angaben und ist entsprechend zu ergänzen.
Anlage(n):
(1) Entwurf Gebührensatzung Abfall 2019