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Vorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl) Vorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger AöR Abfall 03.12.2018 491/2018 Betreff Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl zu. Erläuterungen: Die Gebühren für die Tonnenabfuhr wurden letztmalig zum 01.07.2006 angepasst. Die Gebühren sehen aktuell wie folgt aus: 1. KB 80 l 2. MT 120 l 3. MGT 240 l 4. MGB 770 l 5. MGB 1.100 l (Kleinbehälter) (Mülltonne) (Müllgroßtonne) (Müllgroßbehälter) (Müllgroßbehälter) 116,00 € 174,00 € 348,00 € 1.118,00 € 1.589,00 € Die Entwicklung der Kosten und der Einnahmen stellt sich aber gerade in den letzten beiden Jahren so dar, dass eine Anpassung notwendig ist, um eine kostendeckende Gebühr zu erheben. Dabei spielen neben normalen Kostensteigerungen (Tariferhöhungen, höhere Deponiekosten…) auch die Einführung der Biotonne und die zusätzliche wöchentliche Leerung der Biotonne im Sommer eine Rolle. Ein weiterer gravierender Punkt ist der Einbruch der Papiererlöse für Altpapier. Bis letztes Jahr wurde Altpapier in großen Mengen an China verkauft. Dies ist aktuell nicht mehr möglich, so dass durch die weggefallene Nachfrage der Papierpreis total eingebrochen ist. Drucksache 491/2018 Seite - 2 – Der Verwaltungsrat hat erstmals in der Sitzung am 07.11.2018 über dieses Thema beraten. Die abschließende Beratung ist für den 12.12.2018 vorgesehen. Da diese Sitzung innerhalb der Ladungsfrist für die anstehende Ratssitzung liegt, können in dieser Vorlage noch keine neuen Gebühren genannt werden. Die zu beschließenden Gebühren werden in der Ratssitzung bekannt gegeben. Der beigefügte Satzungsentwurf enthält bezüglich der zu beschließenden Gebühren keine Angaben und ist entsprechend zu ergänzen. Anlage(n): (1) Entwurf Gebührensatzung Abfall 2019