Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl -Straßenreinigungssatzung-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl -Straßenreinigungssatzung-) Vorlage (Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl -Straßenreinigungssatzung-)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 25 Hilger Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. AöR/ Str.-Reinigung 03.12.2018 492/2018 (530/2017) Betreff Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl -StraßenreinigungssatzungBeratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für die Anstalt öffentlichen Rechts, der als Anlage beigefügten Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl -Straßenreinigungssatzung- zu. Erläuterungen: Mit der Vorlage 530/2017 wurde im letzten Jahr eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr umgesetzt. Da die letztmalige Anpassung der Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2002 erfolgte, wäre zur Erreichung einer kostendeckenden Gebühr eine deutliche Erhöhung notwendig geworden. Damit diese Erhöhung die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler nicht in Gänze in einem Jahr trifft, wurde bewusst in 2017 nur eine Teilanhebung vorgenommen. Die Gebührensätze wurden im letzten Jahr wie folgt angehoben: - Straßenarten 3 und 4 (Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen von 2,62 € je lfd. Meter und Reinigung auf 2,87 € - Straßenart 7 (Fußgängerstraßen/verkehrsberuhigte Geschäftsstraßen) von 11,66 € je lfd. Meter und Reinigung auf 13,41 € Zur Erreichung einer kostendeckenden Gebühr ist –wie angekündigt- eine weitere Anhebung notwendig. Drucksache 492/2018 Seite - 2 – Der Verwaltungsrat hat erstmals in der Sitzung am 07.11.2018 über dieses Thema beraten. Die abschließende Beratung ist für den 12.12.2018 vorgesehen. Da diese Sitzung innerhalb der Ladungsfrist für die anstehende Ratssitzung liegt, können in dieser Vorlage noch keine neuen Gebühren genannt werden. Die zu beschließenden Gebühren werden in der Ratssitzung bekannt gegeben. Der beigefügte Satzungsentwurf enthält bezüglich der zu beschließenden Gebühren in § 5 Abs. 4 keine Angaben und ist entsprechend zu ergänzen. Anlage(n): (1) Entwurf Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2019