Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
25
Hilger
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
AöR/ Str.-Reinigung 03.12.2018
492/2018
(530/2017)
Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in
der Stadt Brühl -StraßenreinigungssatzungBeratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für
die Anstalt öffentlichen Rechts, der als Anlage beigefügten Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Brühl
-Straßenreinigungssatzung- zu.
Erläuterungen:
Mit der Vorlage 530/2017 wurde im letzten Jahr eine Anpassung der
Straßenreinigungsgebühr umgesetzt.
Da die letztmalige Anpassung der Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2002 erfolgte,
wäre zur Erreichung einer kostendeckenden Gebühr eine deutliche Erhöhung notwendig
geworden. Damit diese Erhöhung die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler nicht in
Gänze in einem Jahr trifft, wurde bewusst in 2017 nur eine Teilanhebung vorgenommen.
Die Gebührensätze wurden im letzten Jahr wie folgt angehoben:
- Straßenarten 3 und 4 (Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen
von 2,62 € je lfd. Meter und Reinigung auf
2,87 €
- Straßenart 7 (Fußgängerstraßen/verkehrsberuhigte Geschäftsstraßen)
von 11,66 € je lfd. Meter und Reinigung auf
13,41 €
Zur Erreichung einer kostendeckenden Gebühr ist –wie angekündigt- eine weitere
Anhebung notwendig.
Drucksache 492/2018
Seite - 2 –
Der Verwaltungsrat hat erstmals in der Sitzung am 07.11.2018 über dieses Thema
beraten. Die abschließende Beratung ist für den 12.12.2018 vorgesehen. Da diese Sitzung
innerhalb der Ladungsfrist für die anstehende Ratssitzung liegt, können in dieser Vorlage
noch keine neuen Gebühren genannt werden.
Die zu beschließenden Gebühren werden in der Ratssitzung bekannt gegeben.
Der beigefügte Satzungsentwurf enthält bezüglich der zu beschließenden Gebühren in § 5
Abs. 4 keine Angaben und ist entsprechend zu ergänzen.
Anlage(n):
(1) Entwurf Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren 2019