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Vorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl Hier: Anpassung an die Mustersatzung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
112 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl
Hier: Anpassung an die Mustersatzung) Vorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl
Hier: Anpassung an die Mustersatzung)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger AÖR Abfallsatzung 03.12.2018 494/2018 Betreff Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl Hier: Anpassung an die Mustersatzung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Dez. III FB 30 Brandt Dartsch Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl über die Anstalt des öffentlichen Rechts der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl in der beigefügten Fassung zu. Erläuterungen: Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebs Brühl -AöR- beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2018 über die o. g. Satzung. Die Änderung der Satzung wird auf Grund der geänderten Mustersatzung vorgenommen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen eine neue Mustersatzung für die Abfallentsorgung erstellt (Stand 26.10.2018). Die wesentlichen Änderungsinhalte sind nachfolgend aufgelistet: - - - Aufnahme des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Satzung - > Trennung vom sonstigen Abfall und Pflicht zur separaten Entsorgung Aufnahme des Batteriegesetzes (BattG) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Satzung - > Trennung vom sonstigen Abfall und Pflicht zur separaten Entsorgung Aufnahme von Restriktionsmöglichkeiten  bei regelmäßiger Überschreitung des Restmüllvolumens -> die Möglichkeit zwangsweise größere Müllgefäße vorzugeben Drucksache 494/2018 Seite - 2 –  und bei unsachgemäßer Befüllung -> die Möglichkeit zwangsweise größere Restmüllgefäße vorzugeben - Des Weiteren wurden Formulierungen angepasst. Dieser Vorlage sind die Mustersatzung, der Entwurf der neuen Satzung und eine Gegenüberstellung der bisher gültigen Satzung, der Mustersatzung und des Satzungsentwurfes beigefügt. Anlage(n): (1) Mustersatzung Abfallentsorgung NRW (2) Synopse Satzung alt - Mustersatzung - Satzungsentwurf (3) Entwurf Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl