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Vorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 - hier: Stellungnahme IHK-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
06.12.18, 15:28
Aktualisiert
30.12.18, 00:00
Vorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019
- hier: Stellungnahme IHK-) Vorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019
- hier: Stellungnahme IHK-)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20 Jülich 20 20 00/19 05.12.2018 504/2018 Betreff Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 - hier: Stellungnahme IHKBeratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln zum Entwurf der Haushaltssatzung 2019 zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 30.11.2018 übersendet die Industrie- und Handelskammer zu Köln ihre Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2019 (s. Anlage). Dabei skizziert sie die allgemeine Haushaltslage und geht insbesondere auf die im Entwurf vorgesehene Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer ein. Sie appelliert an Rat und Verwaltung, eine Entscheidung über die Steuererhöhung in sachlichem Zusammenhang mit den Konsolidierungsmaßnahmen sowie einer genauen finanziellen Folgenabschätzung vorzunehmen. Als Antwort auf die Hebesatzerhöhung wird auf die detaillierten Ausführungen in der Rede des Kämmerers zur Einbringung des Haushaltes 2019 (Pkt. 3.1.1) hingewiesen, wo die Gründe für die Hebesatzerhöhung ausführlich dargestellt werden. Die letzte Erhöhung der Gewerbesteuer erfolgte zum Haushalt 2006. Brühl ist mit 430 % die Stadt mit dem geringsten Hebesatz im Rhein-Erft-Kreis und bleibt dies auch nach Anhebung auf 460 %. Zum Thema Konsolidierungsbemühungen wird ebenfalls auf die Etatrede des Kämmerers in diesem aber auch in den letzten Jahren verwiesen, wo dargestellt wird, wie ein Haushalt aufgestellt wird und dass dabei zumindest verwaltungsseitig bei jeder Planaufstellung sehr dezidiert Konsolidierungsüberlegungen angestellt werden und diese in den letzten Jahren auch Früchte getragen haben. Drucksache 504/2018 Seite - 2 – Hinzu kommt, dass die zur Planung zum Teil deutlich verbesserten Jahresergebnisse zeigen, dass Konsolidierung insbesondere bei der Planausführung „gelebt“ wird. Nicht beeinflussbare Faktoren wie Tariferhöhung und fehlende Konnexität zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung konterkarieren die Konsolidierungsbemühungen sehr stark. Auch zu den Personalkosten ist auf die Ausführungen in den beiden Etatreden von Bürgermeister und Kämmerer zu verweisen, wo auch die Personalkostensteigerung detailliert begründet werden, u.a. mit zusätzlichen Stellenanforderungen und nicht beeinflussbaren Tariferhöhungen und Steigerung der Belastung im Bereich der Pensionsrückstellungen. Brühl hat immer noch ein strukturelles Defizit. Konsolidierung bleibt das Gebot der Stunde und die moderate Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer ist ein entsprechender Schritt, der auch bei der Kommunalaufsicht positiv aufgenommen wird. Anlage(n): (1) Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln