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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312, Im Schildchen Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld Änderung gem. § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:17
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312, Im Schildchen
Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld
Änderung gem. § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312, Im Schildchen
Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld
Änderung gem. § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.12.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 19.09.2018 TOP 6 Vorlage Nr.: 214/2018 Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312, Im Schildchen Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld Änderung gem. § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln Im Schildchen (Bereich: Im Ommelstal und Im Blumersfeld ) gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Ergänzung der festgesetzten öffentlichen verkehrsberuhigten Bereiche mit der Zweckbestimmung Fußweg in die Zweckbestimmung Fuß- und Radweg. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln 1312". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür SB Lassen (SPD) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 19.09.2018 Seite 2