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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302 Bereich: Dormagener Str. Änderung gem. § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
10.12.18, 18:34
Aktualisiert
30.12.18, 00:17
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302
Bereich: Dormagener Str.
Änderung gem. § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.12.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 19.09.2018 Vorlage Nr.: TOP 7 215/2018 Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302 Bereich: Dormagener Str. Änderung gem. § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch (Bereich: Dormagener Str.) gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des festgesetzten öffentlichen verkehrsberuhigten Bereichs mit der Zweckbestimmung Fußweg in die Zweckbestimmung Fuß- und Radweg. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch behalten weiterhin Gültigkeit. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: Abgesetzt