Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
27.09.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 27.09.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 22. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 28.06.2018
TOP 2
Vorlage Nr.:
186/2018
Präsentation der Umbauplanung für das Gebäude der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str.
Nach der Präsentation der Umbauplanungen gab es einige Beiträge von betroffenen Eltern, der Elternpflegschaft und
Lehrpersonal der KGS Stommeln.
Es wurde deutlich, dass von einer exklusiven Nutzung des Gebäudes an der Escher Str. ausgegangen wurde (mit Verweis auf den Beschluss 97/2017 v. 04.04.2017) und dass es unter den nun vorgestellten Ausbauplänen nach Ansicht
der Vortragenden an Platz fehlen würde. Beigeordneter Zaar teilt mit, dass nach Auffassung der Verwaltung der KGS an
dem neuen Standort „Escher Str.“ gemäß Schulbaurichtlinie der Primarschulen ausreichend Platz zur Verfügung stünde
und der Umzug eine räumliche Verbesserung darstellen würde. Der Architekt teilt diese Auffassung.
Des Weiteren seien die Toilettenanlagen zu weit von den Klassenräumen entfernt, sodass die Wege für Grundschüler
zum einen zu lang seien und zum anderen die Aufsichtspflicht verletzt würde. Erster Beigeordneter Batist sagt zu, dies
überprüfen zu lassen.
Die Fraktionen führen im Anschluss aufgrund der vorgetragenen Bedenken eine kontroverse Diskussion.
Ratsmitglied auf der Landwehr bittet darum die Aussage des Ersten Beigeordneten Batist im Protokoll festzuhalten. Herr
Batist teilt mit, dass er schon in der Vergangenheit – damals als Leiter des Immobilienmanagements – am Rande mit der
Thematik „Umzug“ beschäftigt war. Dass explizit im Raum stand, dass nur bei exklusiver Nutzung des Gebäudes der
Umzug erfolgt, sei in seinem Beisein nicht erwähnt worden.
Beschluss:
1) Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss und der Ausschuss für Bildung Kultur, Freizeit und Sport geben die vorgestellten Planungen zum Umbau des Gebäudes der Gemeinschaftshauptschule an der Escher Str. frei.
2) Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss und der Ausschuss für Bildung Kultur, Freizeit und Sport lehnen den
Antrag der Elternpflegschaft der KGS An der Kopfbuche nach § 24 GO auf „Umsetzung des Beschlusses zur Beschlussvorlage 97/2017, dass alle Räume im Gebäude der HS der KGS uneingeschränkt zur Verfügung stehen“ ab. Der Hauptund Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Liegenschafts- und Hochbauausschusses und des Ausschusses für
Bildung, Kultur, Freizeit und Sport.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 28.06.2018
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