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Beschlusstext (Verbot des Heizens mit Holzöfen in Stommeln für den Bereich Vinkenpützerweg bis Hagelkreuzstraße Antrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
04.07.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:17
Beschlusstext (Verbot des Heizens mit Holzöfen in Stommeln für den Bereich Vinkenpützerweg bis Hagelkreuzstraße
Antrag gem. § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.07.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 19.06.2018 Vorlage Nr.: TOP 2 151/2018 Verbot des Heizens mit Holzöfen in Stommeln für den Bereich Vinkenpützerweg bis Hagelkreuzstraße Antrag gem. § 24 GO NRW Beschluss: Der HFA bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und lehnt den nach § 24 GO NRW gestellten Antrag ab, für den Bereich vom Vinkenpützerweg bis zur Hagelkreuzstraße in Stommeln ein Verbot für das Heizen mit Holzöfen auszusprechen. Beratungsergebnis: Einstimmig