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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
11.09.18, 14:49
Aktualisiert
30.12.18, 00:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim 
Bereich: Steinstraße
Aufstellung gem. §13a BauGB
Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem.    § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.09.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 20.06.2018 Vorlage Nr.: TOP 9 154/2018 Bebauungsplan Nr. 139 Pulheim Bereich: Steinstraße Aufstellung gem. §13a BauGB Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 139 Pulheim – Steinstraße. 2. Überplant und aufgehoben werden Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 35.1 Pulheim (Bereich: Ortskern) Nr. 35.9 Pulheim (Bereich: Bahnhofsumfeld Pulheim) Nr. 35.10 Pulheim (Bereich: Kultur- und Medienzentrum) Nr. 35.10 Pulheim (Bereich: Stommeler Tor) Ziel der Planung ist die planrechtliche Anpassung überwiegend bereits festgesetzter Straßenverkehrsflächen im Bereich und Umfeld der zentralen Rathauskreuzung in Pulheim sowie im südlichen Bereich des Geltungsbereiches die Erweiterung von Stellplatzflächen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) erfüllt. 4. Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden (Darstellung des großen Parkplatzes als Verkehrsfläche) 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür