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Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
30.08.18, 07:02
Aktualisiert
30.12.18, 00:21
Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.08.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 28.06.2018 Vorlage Nr.: TOP 2 75/2018 1. Ergänzung Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Zukünftiger Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten kommunalen Agrarflächen Beschluss: Der Umweltausschluss empfiehlt dem Liegenschafts-und Hochbauausschuss zu beschließen, dass die Verwaltung die Richtlinien für die Verpachtung von Ackerland insgesamt überarbeitet und den Ausschüssen als Beschlussvorlage vorlegt. Die von der Verwaltung überarbeiteten Richtlinien für die Verpachtung von Ackerland werden dem Umweltausschuss am 05.12.2018 vorgelegt, unter anderem um so den betroffenen Landwirten eine angemessene Umsetzungsfrist anbieten zu können. In diesem Zusammenhang soll der vorgelegte Antrag nach § 24 GO NRW zum Verbot von Glyphosat und anderen Totalherbiziden sowie Neonikotinoiden berücksichtigt werden. Beratungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung