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Beschlusstext (Verbot des Heizens mit Holzöfen in Stommeln für den Bereich Vinkenpützerweg bis Hagelkreuzstraße Antrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
14.08.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:21
Beschlusstext (Verbot des Heizens mit Holzöfen in Stommeln für den Bereich Vinkenpützerweg bis Hagelkreuzstraße
Antrag gem. § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.08.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 13.06.2018 Vorlage Nr.: TOP 3 151/2018 Verbot des Heizens mit Holzöfen in Stommeln für den Bereich Vinkenpützerweg bis Hagelkreuzstraße Antrag gem. § 24 GO NRW Empfehlung: Der Umweltausschuss lehnt den nach § 24 GO NRW gestellten Antrag ab, für den Bereich vom Vinkenpützerweg bis zur Hagelkreuzstraße in Stommeln ein Verbot für das Heizen mit Holzöfen auszusprechen. Der Umweltausschuss empfiehlt dem HFA, den Beschluss zu bestätigen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür