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Beschlusstext (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
14.08.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:22
Beschlusstext (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.08.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 13.06.2018 Vorlage Nr.: TOP 13 155/2018 Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln Hier: Beschluss über den Fortgang der Potentialstudie Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim auf Basis des "Erlass' für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 08.05.2018 und der geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss nimmt den vorgelegten Windenergie-Erlass vom 08.05.2018 sowie die wesentlichen die Windenergie betreffenden Änderungen in der Synopse zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) zur Kenntnis. 2. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die geplanten Änderungen der Grundsätze in die laufende Potentialstudie für Windkonzentrationszonen in der Stadt Pulheim einarbeiten zu lassen und auf Basis der abgeschlossenen Studie einen Vorschlag für die konkrete Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zu machen bzw. als Grundlage für die Diskussion mit der Regionalplanungsbehörde zum Beschluss vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür