Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.06.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 20. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 02.05.2018
Vorlage Nr.:
TOP 9
80/2018
Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in
der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Albert-Einstein-Straße
Gemarkung Brauweiler
Flur 12, Flurstücke 1001, 768 und 838.
Die in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine
bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig