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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:22
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.06.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 02.05.2018 Vorlage Nr.: TOP 9 80/2018 Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Albert-Einstein-Straße Gemarkung Brauweiler Flur 12, Flurstücke 1001, 768 und 838. Die in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig