Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.06.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 20. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 02.05.2018
Vorlage Nr.:
TOP 10
96/2018
Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen
Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Ruckesweg
Gemarkung Stommeln
Flur 28, Flurstücke 47, 127, 128
In der Anlage sind die Flurstücke 47, 127 und 128 schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig