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Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:22
Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.06.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 02.05.2018 Vorlage Nr.: TOP 11 97/2018 Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Dormagener Straße Gemarkung Stommeln, Flur 24, Flurstücke, 81, 217, 250, 249, 248, 257, 220. Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart (§ 3 Absatz 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig