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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.06.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:22
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim) Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.06.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 02.05.2018 TOP 12 Vorlage Nr.: 94/2018 Widmung der Erschließungsanlagen "Jadeweg", "Achatweg" und eines Teilbereichs der "Diamantallee" in Pulheim Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: 1. Jadeweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstücke 2109 und 2110 Achatweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2277 Diamantallee Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstücke 2274 und 2137 (Teilfläche) In der Anlage 1 sind die Flurstücke 2109, 2110, 2277, 2274 und 2137 (Teilfläche) schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. 2. Jadeweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2111 Achatweg Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2129 Diamantallee Gemarkung Pulheim Flur 13, Flurstück 2138 und Flurstück 2137 (Teilfläche) In der Anlage 2 sind die Flurstücke 2111, 2129, 2138 und eine Teilfläche des Flurstückes 2137 gepunktet dargestellt. Die Flurstücke 2111 und 2129 werden in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Die Teilfläche des Flurstücks 2137 (Breite 2,50 m) und das Flurstück 2138 (Breite 3,00 m) werden in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 02.05.2018 Seite 2