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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
14.06.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:23
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim
hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 13.06.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 26.04.2018 Vorlage Nr.: TOP 5 125/2018 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim hier: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Empfehlung: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) abzulehnen und das Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber für die Grundstücke im Bereich des BP 114 Pulheim wie in der Sitzung am 25.01.2018 (Vorlagen Nr. 2/2018) beschlossen durchzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Beschwerde nach § 24 GO NRW ab und beauftragt die Verwaltung das Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber für die Grundstücke im Bereich des BP 114 Pulheim wie vom Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau in der Sitzung am 25.01.2018 beschlossen durchzuführen. Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)