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Beschlusstext (Verpachtung stadteigener Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage hier: Pachtzinsanpassung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
14.06.18, 18:32
Aktualisiert
30.12.18, 00:23
Beschlusstext (Verpachtung stadteigener Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage
hier: Pachtzinsanpassung) Beschlusstext (Verpachtung stadteigener Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage
hier: Pachtzinsanpassung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 13.06.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 26.04.2018 TOP 8 Vorlage Nr.: 53/2018 Verpachtung stadteigener Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage hier: Pachtzinsanpassung Beschluss: Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst den Beschluss, dass der Pachtzins für stadteigene Grundstücke unverändert bleibt. Der Pachtzins für stadteigene Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage ist wie folgt: 1. Die Stadt erhebt für die Nutzung von städtischen Flächen, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, deren Pflege und Erhalt durch Vertrag auf Dritte übertragen wird, ohne dass diese die Fläche in die Nutzung ihrer Grundstücke mit einbeziehen dürfen, ein jährliches Entgelt in Höhe von 0,20 €/qm. 2. Die Stadt erhebt für die Nutzung von städtischen Flächen, die nicht als Grünfläche ausgewiesen sind, deren Nutzung durch Vertrag bestimmten Beschränkungen unterliegen, von den Nutzern ein jährliches Entgelt in Höhe von 0,20 €/qm. 3. Für städtische Grundstücke, deren Nutzung nicht wesentlich eingeschränkt ist und die von den Grundstücken der Nutzer räumlich getrennt sind, wird ein jährliches Entgelt von 0,40 €/qm erhoben. 4. Für die Nutzung von städtischen Flächen, die mit dem Grundstück der Nutzer räumlich zusammenhängen und in das Grundstück der Nutzer einbezogen sind, wird bis zu einer Grundstückstiefe von 35m ein jährliches Entgelt in Höhe von 1,11€/qm erhoben. 5. Für die Nutzung von städtischen Flächen, die mit dem Grundstück der Nutzer räumlich zusammenhängen und in das Grundstück der Nutzer einbezogen sind, wird ab einer Grundstückstiefe von 35m ein jährliches Entgelt in Höhe von 0,55 €/qm erhoben. 6. Zusätzlich wird zu dem zu zahlenden Pachtzins ein Aufschlag von 20% für anfallende Nebenkosten erhoben. 7. Auf die Erhebung eines Pachtzinses von unter 10,- € wird verzichtet. 8. Über die nächste Angleichung des Pachtzinses soll der Liegenschafts- und Hochbauausschuss im Jahre 2021 einen Beschluss fassen Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 26.04.2018 Seite 2