Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 30.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 31. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 08.05.2018
Vorlage Nr.:
TOP 10
80/2018
Widmung der Erschließungsanlage "Albert-Einstein-Straße" im Abschnitt von August-Bebel-Straße bis Wendehammer in Brauweiler
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen
Verkehr zu verfügen:
Albert-Einstein-Straße
Gemarkung Brauweiler
Flur 12, Flurstücke 1001, 768 und 838.
Die in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine
bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig