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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:23
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 30.05.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 08.05.2018 Vorlage Nr.: TOP 11 96/2018 Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Ruckesweg Gemarkung Stommeln Flur 28, Flurstücke 47, 127, 128 In der Anlage sind die Flurstücke 47, 127 und 128 schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig