Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 30.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 31. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 08.05.2018
Vorlage Nr.:
TOP 11
96/2018
Widmung der Erschließungsanlage "Ruckesweg" in Stommelerbusch
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu
verfügen:
Ruckesweg
Gemarkung Stommeln
Flur 28, Flurstücke 47, 127, 128
In der Anlage sind die Flurstücke 47, 127 und 128 schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig