Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 30.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 31. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 08.05.2018
Vorlage Nr.:
TOP 12
97/2018
Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Dormagener Straße" in Stommelerbusch
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Straße gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Dormagener Straße
Gemarkung Stommeln,
Flur 24, Flurstücke, 81, 217, 250, 249, 248, 257, 220.
Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart
(§ 3 Absatz 1 Ziffer 3 StrWG NRW) gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig