Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 30. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 20.03.2018
Vorlage Nr.:
TOP 8
14/2018
Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs.
1 und Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 29.11.2017 und PA vom 05.12.2017, Vorlagen-Nr.: 182/2017
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.7 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in die Darstellung "Wohnbaufläche" (WFläche)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden
gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln den
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) im Wege der Berichtigung anzupassen.
4.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen. Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung 18.7 A Stommeln
(Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln) und besteht aus der beigefügten Planzeichnung.
Beratungsergebnis:
46 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
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