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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf Bereich: Siegstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe Vorlage Nr. 233/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf
Bereich: Siegstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1
  und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe Vorlage Nr. 233/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.05.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 20.03.2018 Vorlage Nr.: TOP 9 58/2018 Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf Bereich: Siegstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe Vorlage Nr. 233/2017 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig