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Beschlusstext (Anlage zum TOP 9)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.03.18, 16:23
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
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Inhalt der Datei

Anlage zu TOP I.9 Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 und 2 und § 4 Abs.1 und 2 BauGB T1 fBÖ, Schreiben REK vom 09.06.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Der Rhein-Erft-Kreis regt die Erstel- Der Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf wird lung eines landschaftspflegerischen als Maßnahme der Innenentwicklung im beFachbeitrags, die Durchführung schleunigten Verfahren aufgestellt (§ 13a einer artenschutzrechtlichen VorBauGB). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB prüfung sowie eine Ergänzung bzw. i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von Vertiefung der lärmtechnischen einer Umweltprüfung und vom Umweltbericht Untersuchung an. abgesehen. Als logische Konsequenz dieser gesetzlichen Vorgabe hält die Verwaltung es auch für vertretbar, auf einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu verzichten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP Stufe I + II) ist durchgeführt worden. Durch sie konnte nachgewiesen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen bei Realisierung der Planung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden Der Anregung ist durch eine ergänzende Stellungnahme des Gutachters der schalltechnischen Untersuchung gefolgt worden. Sie wurde auf Grundlage der fraglichen Baugenehmigungsakten erarbeitet und kommt zu dem Schluss, dass keine Immissionskonflikte an der geplanten Wohnbebauung zu erwarten sind. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen. B1 fBÖ, Schreiben vom 15.03.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Die Eingabestellerin kritisiert den geplanten Geschosswohnungsbau unter Verweis auf die benachbarten Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie gibt verschiedene Anregungen für eine anderweitige Nutzung der Plangebietsfläche und sagt Konflikte zwischen der neuen Wohnnutzung und der Vereinsnutzung voraus. Außerdem würde sich der Anwohnerverkehr in der Wupperstraße deutlich erhöhen. Beratungsergebnis: Stellungnahme der Verwaltung Die Abwehr einer dreigeschossigen Neubebauung unter Verweis auf vorhandene Einfamilien(reihen)häuser, die mit zwei Vollgeschossen plus Satteldach annähernd gleich hoch sind, ist nicht nachvollziehbar. Auch die Vorschläge für eine alternative Nutzung der Fläche und die vorgetragenen Sorgen hinsichtlich gesteigerten Anwohnerverkehrs in der Wupperstraße stellen aus Sicht der Verwaltung keine hinreichenden Argumente dar, um vom Ziel einer Wohnbebauung zwecks innerörtlicher Deckung eines unbestrittenen Wohnungsbedarfs abzurücken. Die zu erwartenden zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre können von den bestehenden Erschließungsstraßen problemlos aufgenommen werden. Darauf zu verzichten, die für eine Innenentwicklung geeignete und in dieser Größenordnung einzige aktuell zur Verfügung stehende Sinnersdorfer Potenzialfläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen wäre mit den für die Nachbarschaft damit verbundenen Effekten nicht zu rechtfertigen. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen. Einstimmig B2 fBÖ, Schreiben vom 18.04.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Der Verfasser der Stellungnahme regt an, die Plangebietsfläche zum Teil als Bolzplatz zu nutzen und die restliche Wiese mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Beratungsergebnis: Stellungnahme der Verwaltung Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu B1 verwiesen. Mehrfamilienhausbauten mit Geschosswohnungen stellen keinen Haustyp dar, welcher unter den standörtlichen Rahmenbedingungen städtebaulich unverträglich wären. Wenn auch Reihenhausbebauung die vorherrschende nördliche und östliche Nachbarschaft bildet, lassen sich gleichwohl andere, bedarfsorientierte Wohnbauten südlich der Siegstraße städtebaulich vertreten. Einstimmig Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen. B3 fBÖ, Schreiben vom 26.05.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Der Eingabesteller weist darauf hin, Der Hinweis ist als zutreffend anzusehen. Die dass wegen problematischer EiVerwaltung hat daher den ausgelegten Begentumsverhältnisse bei einem bauungsplanentwurf hinsichtlich der FestsetPlangebietsgrundstück das im zung von Bauflächen und ErschließungsfläRahmen der frühzeitigen Öffentchen entsprechend modifiziert. lichkeitsbeteiligung präsentierte Bebauungskonzept geändert werden muss. Beratungsergebnis: Einstimmig B4 fBÖ, Schreiben vom 31.05.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Der Eingabesteller beklagt die Planungsabsichten, da er beim Kauf seiner nördlich benachbarten Immobilie von einer dauerhaften Nutzung als Grün- bzw. Sportfläche ausgegangen ist und nun eine Wertminderung befürchtet. Die Geschosswohnungsbauten würden nicht zum von Einfamilienhäusern geprägten Ortsbild passen. Eine Rodung der heutigen Grünfläche mit ihren Bäumen wäre ein Raubbau an der Natur. Beratungsergebnis: Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Stellungnahme der Verwaltung Die Plangebietsfläche mit dem Argument einer „ewig gültigen Zielsetzung“ gemäß dem vor Jahrzehnten aufgestellten AltBebauungsplan jedweder anderen Entwicklung zu entziehen, hält die Verwaltung für inakzeptabel. Der Rat der Stadt ist frei darin, einer Teilfläche des Stadtgebiets entsprechend neuer Bedarfe geänderte Entwicklungsziele zuzuweisen. Das Wohnhaus des Eingabestellers ist von der geplanten Neubebauung ca. 40 m entfernt, sein dazwischen liegender Garten ist 25 m tief, eine wertmindernde Beeinträchtigung der Immobilie ist nicht erkennbar. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu B1 und B2 verwiesen. Einstimmig Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen. B1 Aus, Schreiben vom 09.02.2018 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Die Eingabesteller äußern BedenDas Gutachten kommt – einschließlich der ken, da sie u.a. die Ergebnisse des ergänzenden Stellungnahme zum Übungsschalltechnischen Gutachtens raum der KG Blau Weiß Sinnersdorf und zum anzweifeln. Sie sehen Konflikte der Schützenheim – zu dem Ergebnis, dass keine neuen Anwohner mit den von der relevanten Geräuschimmissionen auf die benachbarten Vereinsnutzung nördlich geplanten Wohnhäuser einwirken ausgehenden Emissionen und werden. Die ergänzende Stellungnahme wursonstigen Begleiterscheinungen. de auf Basis der Bauvorlagen erstellt, die seinerzeit zu den Bauanträgen der dann genehmigten Gebäude gehörten. Diesen zufolge verfügt der Luftgewehrschießstand der Schützen , nicht das Vereinsheim der KG BlauWeiß, über eine tragende Konstruktion in Stahlbauweise mit Ausfachungen aus 17,5 cm dickem KSV-Mauerwerk. Die immissionsmäßige Unbedenklichkeit der Nutzung im Übungsraum der KG bestätigt das Gutachten auf Grundlage der in der Baubeschreibung fixierten Nutzung für Übungszwecke des Tanzcorps. Sonstige befürchtete Begleiterscheinungen wie etwa eine dramatische Parkplatzsituation bei Veranstaltungen der Vereine dürften nur in einer untergeordneten Anzahl pro Jahr auftreten und stellen kein durchgreifendes Hindernis für den geplanten – auch in Sinnersdorf dringend benötigten – Wohnungsbau dar. Beratungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.