Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.03.18, 16:23
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu TOP I.9
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 und 2 und § 4 Abs.1 und 2 BauGB
T1 fBÖ, Schreiben REK vom 09.06.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Der Rhein-Erft-Kreis regt die Erstel- Der Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf wird
lung eines landschaftspflegerischen als Maßnahme der Innenentwicklung im beFachbeitrags, die Durchführung
schleunigten Verfahren aufgestellt (§ 13a
einer artenschutzrechtlichen VorBauGB). Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
prüfung sowie eine Ergänzung bzw. i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von
Vertiefung der lärmtechnischen
einer Umweltprüfung und vom Umweltbericht
Untersuchung an.
abgesehen. Als logische Konsequenz dieser
gesetzlichen Vorgabe hält die Verwaltung es
auch für vertretbar, auf einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu verzichten.
Eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP
Stufe I + II) ist durchgeführt worden. Durch sie
konnte nachgewiesen werden, dass unter
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen bei Realisierung der Planung keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten zerstört werden
Der Anregung ist durch eine ergänzende
Stellungnahme des Gutachters der schalltechnischen Untersuchung gefolgt worden.
Sie wurde auf Grundlage der fraglichen Baugenehmigungsakten erarbeitet und kommt zu
dem Schluss, dass keine Immissionskonflikte
an der geplanten Wohnbebauung zu erwarten
sind.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die
Stellungnahme teilweise zu berücksichtigen.
B1 fBÖ, Schreiben vom 15.03.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Die Eingabestellerin kritisiert den
geplanten Geschosswohnungsbau
unter Verweis auf die benachbarten
Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie
gibt verschiedene Anregungen für
eine anderweitige Nutzung der
Plangebietsfläche und sagt Konflikte zwischen der neuen Wohnnutzung und der Vereinsnutzung voraus. Außerdem würde sich der
Anwohnerverkehr in der Wupperstraße deutlich erhöhen.
Beratungsergebnis:
Stellungnahme der Verwaltung
Die Abwehr einer dreigeschossigen Neubebauung unter Verweis auf vorhandene Einfamilien(reihen)häuser, die mit zwei Vollgeschossen plus Satteldach annähernd gleich
hoch sind, ist nicht nachvollziehbar. Auch die
Vorschläge für eine alternative Nutzung der
Fläche und die vorgetragenen Sorgen hinsichtlich gesteigerten Anwohnerverkehrs in
der Wupperstraße stellen aus Sicht der Verwaltung keine hinreichenden Argumente dar,
um vom Ziel einer Wohnbebauung zwecks
innerörtlicher Deckung eines unbestrittenen
Wohnungsbedarfs abzurücken. Die zu erwartenden zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre
können von den bestehenden Erschließungsstraßen problemlos aufgenommen werden.
Darauf zu verzichten, die für eine Innenentwicklung geeignete und in dieser Größenordnung einzige aktuell zur Verfügung stehende
Sinnersdorfer Potenzialfläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen wäre mit den
für die Nachbarschaft damit verbundenen
Effekten nicht zu rechtfertigen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die
Stellungnahme nicht
zu berücksichtigen.
Einstimmig
B2 fBÖ, Schreiben vom 18.04.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Der Verfasser der Stellungnahme
regt an, die Plangebietsfläche zum
Teil als Bolzplatz zu nutzen und die
restliche Wiese mit Einfamilienhäusern zu bebauen.
Beratungsergebnis:
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltung
zu B1 verwiesen. Mehrfamilienhausbauten mit
Geschosswohnungen stellen keinen Haustyp
dar, welcher unter den standörtlichen Rahmenbedingungen städtebaulich unverträglich
wären. Wenn auch Reihenhausbebauung die
vorherrschende nördliche und östliche Nachbarschaft bildet, lassen sich gleichwohl andere, bedarfsorientierte Wohnbauten südlich der
Siegstraße städtebaulich vertreten.
Einstimmig
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die
Stellungnahme nicht
zu berücksichtigen.
B3 fBÖ, Schreiben vom 26.05.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Der Eingabesteller weist darauf hin, Der Hinweis ist als zutreffend anzusehen. Die
dass wegen problematischer EiVerwaltung hat daher den ausgelegten Begentumsverhältnisse bei einem
bauungsplanentwurf hinsichtlich der FestsetPlangebietsgrundstück das im
zung von Bauflächen und ErschließungsfläRahmen der frühzeitigen Öffentchen entsprechend modifiziert.
lichkeitsbeteiligung präsentierte
Bebauungskonzept geändert werden muss.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
B4 fBÖ, Schreiben vom 31.05.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Der Eingabesteller beklagt die
Planungsabsichten, da er beim
Kauf seiner nördlich benachbarten
Immobilie von einer dauerhaften
Nutzung als Grün- bzw. Sportfläche
ausgegangen ist und nun eine
Wertminderung befürchtet. Die
Geschosswohnungsbauten würden
nicht zum von Einfamilienhäusern
geprägten Ortsbild passen. Eine
Rodung der heutigen Grünfläche
mit ihren Bäumen wäre ein Raubbau an der Natur.
Beratungsergebnis:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Plangebietsfläche mit dem Argument
einer „ewig gültigen Zielsetzung“ gemäß dem
vor Jahrzehnten aufgestellten AltBebauungsplan jedweder anderen Entwicklung zu entziehen, hält die Verwaltung für
inakzeptabel. Der Rat der Stadt ist frei darin,
einer Teilfläche des Stadtgebiets entsprechend neuer Bedarfe geänderte Entwicklungsziele zuzuweisen. Das Wohnhaus des
Eingabestellers ist von der geplanten Neubebauung ca. 40 m entfernt, sein dazwischen
liegender Garten ist 25 m tief, eine wertmindernde Beeinträchtigung der Immobilie ist
nicht erkennbar. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu B1 und B2
verwiesen.
Einstimmig
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die
Stellungnahme nicht
zu berücksichtigen.
B1 Aus, Schreiben vom 09.02.2018
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Die Eingabesteller äußern BedenDas Gutachten kommt – einschließlich der
ken, da sie u.a. die Ergebnisse des ergänzenden Stellungnahme zum Übungsschalltechnischen Gutachtens
raum der KG Blau Weiß Sinnersdorf und zum
anzweifeln. Sie sehen Konflikte der Schützenheim – zu dem Ergebnis, dass keine
neuen Anwohner mit den von der
relevanten Geräuschimmissionen auf die
benachbarten Vereinsnutzung
nördlich geplanten Wohnhäuser einwirken
ausgehenden Emissionen und
werden. Die ergänzende Stellungnahme wursonstigen Begleiterscheinungen.
de auf Basis der Bauvorlagen erstellt, die
seinerzeit zu den Bauanträgen der dann genehmigten Gebäude gehörten. Diesen zufolge
verfügt der Luftgewehrschießstand der Schützen , nicht das Vereinsheim der KG BlauWeiß, über eine tragende Konstruktion in
Stahlbauweise mit Ausfachungen aus 17,5 cm
dickem KSV-Mauerwerk. Die immissionsmäßige Unbedenklichkeit der Nutzung im
Übungsraum der KG bestätigt das Gutachten
auf Grundlage der in der Baubeschreibung
fixierten Nutzung für Übungszwecke des
Tanzcorps.
Sonstige befürchtete Begleiterscheinungen
wie etwa eine dramatische Parkplatzsituation
bei Veranstaltungen der Vereine dürften nur in
einer untergeordneten Anzahl pro Jahr auftreten und stellen kein durchgreifendes Hindernis
für den geplanten – auch in Sinnersdorf dringend benötigten – Wohnungsbau dar.
Beratungsergebnis:
Einstimmig bei einer Enthaltung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die
Stellungnahme nicht
zu berücksichtigen.