Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 30. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 20.03.2018
Vorlage Nr.:
TOP 11
18/2018
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur
5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1
und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden
gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Beratungsergebnis:
46 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen