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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" - Satzungsbeschluss siehe Vorlage Nr. 213/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
- Satzungsbeschluss
siehe Vorlage Nr. 213/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.05.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 20.03.2018 Vorlage Nr.: TOP 14 49/2018 Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" - Satzungsbeschluss siehe Vorlage Nr. 213/2017 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig