Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.05.18, 18:33
Aktualisiert
30.12.18, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 30. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 20.03.2018
TOP 18
Vorlage Nr.:
103/2017
Widmung der Erschließungsanlagen "Narzissenweg" und "Krokusweg" sowie eines Teilstücks eines zwischen „Asternweg“ und „Bonnstraße“ vorgesehenen Fuß-, Radweges in Pulheim
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu
verfügen:
1. Narzissenweg
Gemarkung Pulheim
Flur 3
Flurstück 2146 (Teilfläche)
Krokusweg
Gemarkung Pulheim
Flur 3
Flurstück 2147
In der Anlage 1 ist die Teilfläche des Flurstücks 2146 und das Flurstück 2147 schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden in dem durch Schraffur dargestellten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW
gewidmet.
2. Narzissenweg
Gemarkung Pulheim
Flur 3
Flurstück 2146 (Teilflächen)
In der Anlage 2 sind die Teilflächen des Flurstücks 2146 gepunktet dargestellt.
Die Teilflächen werden in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- / Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
3. Verbindungsweg zwischen Bonnstraße und einem Privatweg
Gemarkung Pulheim
Flur 3
Flurstück 2149 (Teilfläche)
In der Anlage 3 ist die Teilfläche des Flurstücks 2149 gepunktet dargestellt.
Die Teilfläche wird in dem punktiert dargestellten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- / Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
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